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7.2.2012

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Bauaufsicht

Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 1 - 1., 3. - 5. Stock

Telefon:
(06151) 881-2341
Telefax:
(06151) 881-2411
E-Mail:
bauaufsicht(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

Link zum BürgerGIS
Änderung des Sprechtages in der 9. Kalenderwoche 2012

Der Sprechtag in der 9. Kalenderwoche 2012 
der Bauaufsicht und
der Unteren Naturschutzbehörde
wird  von Donnerstag auf Dienstag, den 28.02.2012 vorverlegt.


 

Bauaufsicht

Zu den Aufgabengebieten der Bauaufsicht gehören unter anderem die Beurteilung und Genehmigung von Bauvorhaben nach bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten.

Zur Vereinfachung, aber insbesondere auch der Beschleunigung der Prüfungs- und Genehmigungsverfahren, dienen die dargestellten Verfahrenshinweise und Checklisten.

 

Zurückweisung eines Bauantrages

Bei Einreichung eines Bauantrages ist zu beachten, dass ein Antrag, der auf Grund von fehlenden Unterlagen nicht prüffähig und damit nicht als bearbeitungsfähig angesehen wird, grundsätzlich zurückgewiesen wird.

Welche fehlenden Unterlagen zur Zurückweisung des Antrages führen, ist auf der Seite Zurückweisung Bauantrag aufgeführt.

 

Seit dem 02. Dezember 2010 gilt eine geänderte Hessische Bauordnung

Eine der Änderungen, die sich gegenüber der bis zum 01. Dezember 2010 gültigen Hessischen Bauordnung ergibt ist, dass eine umfassende bauaufsichtliche Prüfung nur noch für Sonderbauten erforderlich wird, ansonsten genügt ein vereinfachtes Verfahren nach § 57 HBO.


Das Gesetz und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Alle Tätigkeiten der Bauaufsicht erfolgen auf Basis der Bauaufsichtsgebührensatzung und den zugehörigen Richtlinien.

Die Broschüre Bauen im Landkreis Darmstadt-Dieburg hält weitere Informationen und Hinweise rund ums Bauen für Sie bereit.