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17.5.2012

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Bauaufsicht

Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 1, 2. bis 4. Stock

Registratur:
1. Stock, Zimmer 2114

Telefon:
06151 / 881-2341
Telefax:
06151 / 881-2411
E-Mail:
bauaufsicht(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
sowie 14 bis 17 Uhr

Ausnahmen/Befreiungen und Abweichungen

Verfahrenshinweise


Grundsätzliches

Ausnahme- und Befreiungsanträge sind vorzulegen, wenn von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die nach den Vorgaben des § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) getroffen worden sind, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich werden.

Abweichungsanträge sind vorzulegen, wenn von bauordnungsrechtlichen Anforderungen aus der Hessischen Bauordnung (HBO) sowie auf Grund der HBO erlassenen Vorschriften, wie z.B. der Garagenverordnung (GaVO) und der Feuerungsverordnung (FeuVO) oder von örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde nach § 81 HBO Abweichungen erforderlich sind.

Sind in einem Bebauungsplan (gestalterische) Festsetzungen nach § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 81 HBO aufgenommen worden, erfordern diese Vorgaben bei Nichteinhaltung einer Abweichung nach § 63 HBO, weil es sich hierbei um die Aufnahme von auf Landesrecht beruhenden Regelungen in den Bebauungsplan  handelt.

Ausnahmen/Befreiungen und Abweichungen innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens

Bauplanungsrechtliche Ausnahmen/Befreiungen und bauordnungsrechtliche Abweichungen, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens notwendig sind, bedürfen eines schriftlichen Antrages. Die Anträge sind als erforderliche Bauvorlagen dem Bauantrag beizufügen.

Zu verwenden ist der mit dem Bauvorlagenerlass verbindlich eingeführte Vordruck BAB 10/2007.

Isolierte Ausnahmen/Befreiungen und Abweichungen

Sind bei Vorhaben, die nach § 55 HBO baugenehmigungsfreigestellt sind, bauplanungsrechtliche Ausnahmen /Befreiungen oder bauordnungsrechtliche Abweichungen erforderlich, bedarf es vor Ausführung des Vorhabens eines Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsverfahrens.