- Bauaufsicht.
- Übersicht.
- Verfahrensregelungen.
- Grundstücksinformationen.
- Baugenehmigungsverfahren.
- Baugenehmigungsfreistellung.
- Baugenehmigungsfreie Vorhaben.
- Ausnahmen/Befreiungen Abweichungen.
- Bauvoranfrage.
- Checklisten.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung.
- Baulasten.
- Archivakten - Einsichtnahme.
- Formulare.
- Ansprechpartner/-innen.
- Denkmalschutz.
- Gewässerschutz.
- Naturschutz und Landschaftspflege.
- Abfallwirtschaft.
- Klima und Energie.
- Gebäudemanagement.
- Grundstücksmarkt.
- Ländlicher Raum.
- Wohnbauförderung.
Serviceangebote
Infobox
Bauaufsicht
Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 1, 2. bis 4. Stock
Registratur:
1. Stock, Zimmer 2114
Telefon:
06151 / 881-2341
Telefax:
06151 / 881-2411
E-Mail:
bauaufsicht(at)ladadi.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
sowie 14 bis 17 Uhr
Baulasten
Die Möglichkeit durch Eintragung einer Baulast ein baurechtliches Hinternis, welches einem Bauvorhaben im Wege steht, zu beseitigen, wird in § 75 Hessische Bauordnung (HBO) geregelt.
Öffentlich-rechtliche Sicherungen durch Eintragung von Baulasten können unter anderem sein:
- Sicherung des Zuganges oder der Zufahrt
- Sicherung des Zuganges oder der Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge
- Sicherung von Ver- und Entsorgungsleitungen
- Übernahme von Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück
- Sicherung von notwendigen Stellplätzen
- Sicherung des Anbaues entlang einer Nachbargrenze
- Sicherung von Brandschutzabständen
- Sicherung von gemeinsamen Bauteilen bei einer Grenzbebauung
Die Eintragung einer Baulast bezieht sich stets auf eine baurechtlich zu treffende Entscheidung, wie die Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheides und für die Zulassung einer „isolierten“ Abweichung, Ausnahme oder Befreiung.
Auch im Zusammenhang von Grundstücksteilungen sind Baulasten denkbar, um zu verhindern, dass bei einer Teilung, insbesondere von bereits bebauten Grundstücken, baurechtswidrige Zustände eintreten.

