Denkmalschutz

Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz § 1 (1): Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und den Erhalt der historisch gewachsenen Kulturlandschaft einbezogen werden.

Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde in diesem Sinne

Für eine ausführliche Beratung stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalschutzbehörde donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.30 Uhr zur Verfügung. Derzeit nur telefonische Beratung möglich.

Für Auskünfte zu Grundstücken innerhalb der kreisfreien Stadt Darmstadt und die dazugehörigen Stadtteile ist die Denkmalschutzbehörde der Stadt Darmstadt zuständig. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 06151-13-0.

Ansprechpartner/-innen

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse.

Standort:
Kreishaus Darmstadt
 
Herr Glasmann
Sachbearbeitung, Bauberatung, Baubetreuung
120406151 / 881-2334
Frau Leinweber
Sekretariat
120506151 / 881-2331
Frau Loth
Sachbearbeitung, Bauberatung, Farbberatung
120606151 / 881-2333
Frau Roth
Sachbearbeitung, Bauberatung
120406151 / 881-2330