Serviceangebote
Infobox
Untere Denkmalschutzbehörde
Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 3, erstes Obergeschoss
Anmeldung:
Zimmer 3109
Telefon:
06151 / 881-2331
Telefax:
06151 / 881-1095
E-Mail:
Denkmalschutz(at)ladadi.de
Sprechzeiten
Donnerstag: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 14 - 17 Uhr
Bitte vorab telefonisch anmelden.
Archäologie
„Bodendenkmäler ... sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind ...“ (§19 HDSchG)
Überall im Landkreis sind vorgeschichtliche, römische oder mittelalterliche Spuren zu finden, beispielsweise auch in heute neu ausgewiesenen Neubaugebieten.
Wer zum Beispiel beim Aushub einer Baugrube Bodendenkmäler entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich der Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) oder/und der Denkmalschutzbehörde zu melden. Die Denkmalbehörden sind berechtigt, den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung mitzunehmen. Es kann dadurch zu einer Unterbrechung der Bautätigkeiten kommen.
Bei den Denkmalbehörden wird eine Kartierung der bisherigen Fundstellen im Landkreis geführt. Die Bauherrin oder der Bauherr sowie ihr/seine Architektin oder Architekt kann also auch eigenständig vor Baubeginn die Wahrscheinlichkeit von archäologischen Fundstellen erfragen. Dies schließt natürlich überraschende Neufunde nicht völlig aus (siehe oben, Meldepflicht).

