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17.5.2012
Veranstaltungskalender für Mai 2012
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Volkshochschule

Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 5. Stock

Telefon:
06071 / 881-2301
Telefax:
06071 / 881-2319
E-Mail:
vhs(at)ladadi.de

Telefonisch erreichen Sie uns:
Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr
zusätzlich:
Mo., Di. und Do. 13.30 - 15.30 Uhr
Mi. 13.30 - 17 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die VHS zustande.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmer/innenliste und zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden von der VHS in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung bei der Verwaltung der VHS angenommen.

2. Bezahlung

Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig.
Mit der Anmeldung verbunden ist die Ermächtigung zum einmaligen Bankeinzug. Die einmalige Abbuchung durch Lastschrift wird erst nach Beginn des Kurses vollzogen. Falls Sie uns keine Bankeinzugsermächtigung erteilen, wird Ihnen automatisch eine Rechnung zugestellt. Bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung entfällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von € 2,00.
Teilzahlung ist nur auf Antrag möglich, wenn die Gebühr für den Gesamtkurs mehr als € 100,00 beträgt.

3. Gebührenermäßigung

Alle Gebührenermäßigungen bedürfen der fristgerechten Antragstellung und eines amtlichen Nachweises durch den/die Antragsteller/-in (z.B. Kopie vom Schülerausweis, Studienbescheinigung, Bescheide über den Erhalt von ALG usw.). Anträge auf Gebührenermäßigung und der Nachweis müssen zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.

a) Gebührenermäßigungen von 50% der Teilnahmegebühr werden folgenden Personen gewährt:
• Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe nach SGB XII, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder Arbeitslosengeld nach SGB III
• Inhaberinnen und Inhabern der Senioren-Card S des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt

b) Gebührenermäßigungen von 25% der Teilnahmegebühr werden folgenden Personen gewährt:
• Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten sowie Auszubildenden in Bildungseinrichtungen im Bundesgebiet
• Frauen und Männer im Bundesfreiwilligendienst oder im freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr
• Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamts-Card
• Inhaberinnen und Inhabern der Jugendleiter-Card
• Inhaberinnen und Inhabern der Senioren-Card A des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Eine Gebührenermäßigung entfällt, soweit ein Anspruch auf Übernahme der Gebühren durch andere Kostenträger besteht.

Weitere Hinweise:
Bei Kursen aus dem Bereich „Junge Volkshochschule“, die speziell für Kinder und Jugendliche angeboten werden, ist eine Gebührenermäßigung nur aus sozialen Gründen (50%) möglich.
Bei Geschenkgutscheinen muss der/die Teilnehmer/in (Beschenkte/r) die Voraussetzungen einer Gebührenermäßigung erfüllen.

Kursmaterial, Lehr- und Lernmittel, Prüfungsgebühren und sonstige Zuschläge können nicht ermäßigt werden.

4. Rücktritt vom Vertrag

a) Die VHS kann von dem Vertrag zurücktreten
• wenn die jeweilige Mindestzahl von Teilnehmer/innen nicht erreicht wird,
• wenn der/die von der VHS verpflichtete Dozent/in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der VHS liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.

b) Der/die Teilnehmer/in kann bis zum 3. Werktag nach dem ersten Veranstaltungstag vom Vertrag zurücktreten. Bei Veranstaltungen, mit An- und Abmeldedatum, ist nach dem genannten Abmeldetermin kein Rücktritt mehr möglich. Dieser Termin liegt vor Kursbeginn.
 Die Abmeldung muss schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail – bei der Verwaltung der Volkshochschule Darmstadt-Dieburg erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Abmeldung von einer Veranstaltung sind die vollen Gebühren zu zahlen. Eine verspätete Abmeldung wird unabhängig von den Gründen (z.B. Krankheit) nicht akzeptiert. Eine Abmeldung bei einer anderen Stelle als der Verwaltung der Volkshochschule, z.B. bei der Kursleitung, ist nicht gültig.

Für Studienreisen und Bildungsurlaube gelten besondere Regelungen.

5. Prüfungen, Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden.

6. Urheberschutz

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS auf keine Weise vervielfältigt werden.

7. Haftung

Die Haftung der VHS für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8. Leistungsumfang, Schriftform

Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

9. Datenschutz

Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur VHS intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Hinweis:
Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung!
Ebenso sind Kursabmeldungen nicht bei Kursleitungen möglich!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Volkshochschule in Dieburg.