- Bauaufsicht.
- Übersicht.
- Verfahrensregelungen.
- Grundstücksinformationen.
- Baugenehmigungsverfahren.
- Baugenehmigungsfreistellung.
- Baugenehmigungsfreie Vorhaben.
- Ausnahmen/Befreiungen Abweichungen.
- Bauvoranfrage.
- Checklisten.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung.
- Baulasten.
- Archivakten - Einsichtnahme.
- Formulare.
- Ansprechpartner/-innen.
- Denkmalschutz.
- Gewässerschutz.
- Naturschutz und Landschaftspflege.
- Abfallwirtschaft.
- Klima und Energie.
- Gebäudemanagement.
- Grundstücksmarkt.
- Ländlicher Raum.
- Wohnbauförderung.
Serviceangebote
Infobox
Bauaufsicht
Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 1, 2. bis 4. Stock
Registratur:
1. Stock, Zimmer 2114
Telefon:
06151 / 881-2341
Telefax:
06151 / 881-2411
E-Mail:
bauaufsicht(at)ladadi.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
sowie 14 bis 17 Uhr
Umzug der Bauaufsicht
Die Bauaufsicht ist wieder im Trakt 1 zu finden.
Verlegung der Sprechtage
Die Sprechtage in der 20. und 23. Kalenderwoche 2012 werden wegen den Feiertagen jeweils auf Mittwoch vorverlegt.
In der 20. Kalenderwoche findet der Sprechtag am Mittwoch, den 16. Mai 2012,
in der 23. Kalenderwoche findet der Sprechtag am Mittwoch, den 06. Juni 2012 statt.
Bauaufsicht
Zu den Aufgabengebieten der Bauaufsicht gehören unter anderem die Beurteilung und Genehmigung von Bauvorhaben nach bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten.
Zur Vereinfachung, aber insbesondere auch der Beschleunigung der Prüfungs- und Genehmigungsverfahren, dienen die dargestellten Verfahrenshinweise und Checklisten.
Geographische Informationen - BürgerGIS - Grundstücksinformationen
Im BürgerGIS, dem geographischen Informationssystem des Landkreises Darmstadt-Dieburg können im Themenbereich >Bauen, Umwelt< baurechtliche Vorgaben, bezogen auf das jeweilige Grundstück, abgerufen und in einer "Karte" dargestellt werden.
zum BürgerGIS-Bauaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Zurückweisung eines Bauantrages
Bei Einreichung eines Bauantrages ist zu beachten, dass ein Antrag, der auf Grund von fehlenden Unterlagen nicht prüffähig und damit nicht als bearbeitungsfähig angesehen wird, grundsätzlich zurückgewiesen wird.
Welche fehlenden Unterlagen zur Zurückweisung des Antrages führen, ist auf der Seite Zurückweisung Bauantrag aufgeführt.
Seit dem 02. Dezember 2010 gilt eine geänderte Hessische Bauordnung
Eine der Änderungen, die sich gegenüber der bis zum 01. Dezember 2010 gültigen Hessischen Bauordnung ergibt ist, dass eine umfassende bauaufsichtliche Prüfung nur noch für Sonderbauten erforderlich wird, ansonsten genügt ein vereinfachtes Verfahren nach § 57 HBO.
Das Gesetz und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Alle Tätigkeiten der Bauaufsicht erfolgen auf Basis der Bauaufsichtsgebührensatzung und den zugehörigen Richtlinien.
Die Broschüre Bauen im Landkreis Darmstadt-Dieburg hält weitere Informationen und Hinweise rund ums Bauen für Sie bereit.


