- Bauaufsicht.
- Übersicht.
- Verfahrensregelungen.
- Grundstücksinformationen.
- Baugenehmigungsverfahren.
- Baugenehmigungsfreistellung.
- Baugenehmigungsfreie Vorhaben.
- Ausnahmen/Befreiungen Abweichungen.
- Bauvoranfrage.
- Checklisten.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung.
- Baulasten.
- Archivakten - Einsichtnahme.
- Formulare.
- Ansprechpartner/-innen.
- Denkmalschutz.
- Gewässerschutz.
- Naturschutz und Landschaftspflege.
- Abfallwirtschaft.
- Klima und Energie.
- Gebäudemanagement.
- Grundstücksmarkt.
- Ländlicher Raum.
- Wohnbauförderung.
Serviceangebote
Infobox
Bauaufsicht
Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 1, 2. bis 4. Stock
Registratur:
1. Stock, Zimmer 2114
Telefon:
06151 / 881-2341
Telefax:
06151 / 881-2411
E-Mail:
bauaufsicht(at)ladadi.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
sowie 14 bis 17 Uhr
Wahlmöglichkeit des Verfahrens
Auf Grund der in § 54 Abs.3 HBO eingeräumten Wahlmöglichkeit, kann die Bauherrschaft verlangen,
dass bei Vorhaben, die der Genehmigungsfreistellung (§ 56 HBO) unterfallen,
ein Baugenehmigungsverfahrens nach § 57 oder § 58 HBO,
sowie bei Vorhaben, die dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterfallen, ein Baugenehmigungsverfahrens nach § 58 HBO durchgeführt wird.

