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17.5.2012
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Bauaufsicht

Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 1, 2. bis 4. Stock

Registratur:
1. Stock, Zimmer 2114

Telefon:
06151 / 881-2341
Telefax:
06151 / 881-2411
E-Mail:
bauaufsicht(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
sowie 14 bis 17 Uhr

Checklisten

Die nachfolgend aufgeführten Checklisten sollen als Arbeitshilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Bauantrags- bzw. Verfahrensunterlagen verstanden werden.

Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist hieraus nicht herzuleiten.

Welche Bauvorlagen im konkreten Einzelfall vorzulegen sind, kann selbstverständlich vor Einreichung des Bauantrages mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeitern bei der Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden.

Siehe dazu auch Bauvorlagenerlass vom 20. September 2007
Der Bauvorlagenerlass und die Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren können von der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung www.wirtschaft.hessen.de >Bauen/Wohnen >Baurecht >Bauordnungsrecht >Bauvorlagenerlass/Vordrucke als PDF-Dokumente herunter geladen werden.

Zu Fragen der vorzulegenden Unterlagen bei den Baugenehmigungsfreistellungen nach § 56 HBO und den baugenehmigungsfreien Vorhaben nach § 55 HBO ist in der Regel die Stadt- oder Gemeindeverwaltung der Ansprechpartner.

 

Folgende Checklisten stehen zum Download zur Verfügung: