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17.5.2012
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Bauaufsicht

Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 1, 2. bis 4. Stock

Registratur:
1. Stock, Zimmer 2114

Telefon:
06151 / 881-2341
Telefax:
06151 / 881-2411
E-Mail:
bauaufsicht(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
sowie 14 bis 17 Uhr

Informationen zu Verfahrensregelungen der Hessischen Bauordnung (HBO)

Stand 22.07.2010

Die Hessische Bauordnung (HBO) unterscheidet zwischen verfahrensfreien und verfahrenspflichtigen Vorhaben.

 

Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Bei den verfahrensfreien Vorhaben ist zu unterscheiden zwischen in § 55 HBO in Verbindung mit der Anlage 2 aufgeführten baugenehmigungsfreien Vorhaben und denen in § 56 HBO geregelten baugenehmigungsfreien Vorhaben im beplanten Bereich (Genehmigungsfreistellung).

Baugenehmigungsbedürftige Vorhaben
Die verfahrenspflichtigen Vorhaben werden maßnahmenbezogen unterteilt in solche, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 57 HBO und solche, die im herkömmlichem, normalem Baugenehmigungsverfahren nach § 58 HBO auf ihre baurechtliche Zulässigkeit geprüft werden.
Grundsätzlich unterliegen Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 8 HBO und deren zugehörige Nebengebäude und Nebenanlagen sowie Abbruchmaßnahmen dem Anwendungsbereich des „Normalverfahrens“ nach § 58 HBO.

 

Der bauaufsichtliche Prüfumfang unterscheidet sich wesentlich innerhalb der einzelnen Verfahren.


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