Suchen & Finden

Infobox

Sozialamt

Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg

Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Regelbedarfe ab 01. Januar 2012

Der für die Gewährung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung.

Der gesamte notwendige Lebensunterhalt ergibt den monatlichen Regelbedarf. Dieser ist in Regelbedarfsstufen unterteilt. 

Aktuelle Regelbedarfsstufen ab 01. Januar 2012

  • Regelbedarfsstufe 1 für eine erwachsene leistungsberechtige Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt: 374 Euro
  • Regelbedarfsstufe 2 für zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen, jeweils: 337 Euro
  • Regelbedarfsstufe 3 für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt: 299 Euro
  • Regelbedarfsstufe 4 für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 287 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5 für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 251 Euro
  • Regelbedarfsstufe 6 für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres: 219 Euro