21.5.2012
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Sozialamt

Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg

Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Zuständigkeit

Das Sozialamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist für alle nachfragenden Personen zuständig, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und vor deren Heimaufnahme im Landkreis Darmstadt-Dieburg wohnhaft waren.

Personen, die eine Grundrente oder Hinterbliebenen-/Witwenbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten und der Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung bedürfen, richten ihre Anträge und Rückfragen bitte an den Bereich "Kriegsopferfürsorge".

Sofern der Heimbewohner bzw. die Heimbewohnerin das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig. Für unseren Landkreis ist dies der

Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Regionalmanagement Darmstadt
Steubenplatz 16
64223 Darmstadt

Tel.: 06151/801-0
E-Mail: info(at)lwv-hessen.de
Homepage: http://www.lwv-hessen.de/

Sollte die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (= letzter Hauptwohnsitz vor der erstmaligen Heimaufnahme) außerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg haben, bleibt für die Antragsbearbeitung der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich die nachfragende Person vor der erstmaligen Heimaufnahme gewohnt hatte.