- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, Hilfe bei der Beschaffung und der Erhaltung einer Wohnung, die ihren besonderen Bedürfnissen entspricht, in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen auch Umbaumaßnahmen, die auf Grund einer Behinderung erforderlich sind.
Die Hilfegewährung erfolgt im Rahmen von Sozialhilfeleistungen nach den §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Ziffer 5 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und ist einkommens- und vermögensabhängig.
Die Sozialhilfeleistung ist schriftlich und vor Baubeginn zu beantragen (allgemeiner Sozialhilfeantrag) und kann bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes erfolgen. Die Unterlagen, die für die Bearbeitung des Antrages erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung (Antragsunterlagen).
Vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen ist zunächst zu prüfen, ob Leistungen der nachfolgend aufgeführten Kostenträger beansprucht werden können:
- Pflegekassen, soweit Pflegebedürftigkeit besteht
- Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg, zu erreichen unter der Telefonnummer: 06151 / 881-1140
- Hauptfürsorgestelle beim Landeswohlfahrtsverband in Kassel für berufstätige Menschen mit Behinderungen
- Bundesagentur für Arbeit für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III)
- Versicherungen
Weitergehende Informationen zur Thematik "Barrierefreies Bauen" können Sie der auszugsweise bereitgestellten Broschüre des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung entnehmen. Die Broschüre kann als PDF-Datei (PDF, 2,1 MB) heruntergeladen werden. Fragen zur Broschüre richten Sie bitte an das zuständige Ministerium.
Neben der unten angeführten Ansprechpartnerin steht Ihnen unser Büro für Behindertenangelegenheiten zur Beantwortung allgemeiner Fragen und zur Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehöriger gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Frau Moos dienstags ganztags, donnerstags und freitags bis 13:30 Uhr erreichbar | 425 | 1204 |

