- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Fahrdienste für Menschen mit Behinderung
Behinderten Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Darmstadt-Dieburg soll durch die Fahrdienste für Menschen mit Behinderung ermöglicht werden, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Näheres hierzu können den Richtlinien über die Bezuschussung von Taxifahrten und Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg entnommen werden.
Die Kostenübernahme wird formblattgebunden beantragt. Zum Nachweis der Notwendigkeit, Fahrdienste für Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen zu müssen, wird eine formblattgebundene fachärztliche Bescheinigung oder, falls vorhanden, eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes mit den Merkzeichen aG und/oder B benötigt.
Die Leistungsgewährung ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der nachfragenden Person. Die gemachten Angaben sind zu belegen.
Den fahrdienstberechtigten Personen stehen in der Regel Erstattungshöchstbeträge von bis zu 153,40 Euro monatlich (Taxen) beziehungsweise insgesamt bis zu 407,76 Euro monatlich (Spezialfahrzeuge) zur Verfügung. Die Festsetzung abweichender Erstattungshöchstbeträge ist möglich. Finanziert werden in der Regel Fahrten im Umkreis von 35 Kilometern um die Wohnsitzgemeinde des behinderten Menschen. Mittelpunkt des 35 Kilometer-Radius ist der Hauptort der Wohnsitzgemeinde.
Ist die Erteilung einer Fahrdienstberechtigung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, so können Spezialfahrzeuge auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden, wobei pro gefahrenem Kilometer Fahrtkosten von 1,63 Euro (ASB-Kreisverband Darmstadt) bzw. 1,41 Euro (JUH Kreisverband Darmstadt-Dieburg) in Rechnung gestellt werden. Kosten für die An- und Abfahrt werden nicht berechnet.
Personen, die zu Lasten des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen vollstationär in einer Einrichtung untergebrachten sind, ist eine Fahrdienstberechtigung beim
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
Regionalmanagement Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 / 801-0
e-mail: info(at)lwv-hessen.de
Internet: http://www.lwv-hessen.de
zu beantragen.
Formulare und Anträge
Ansprechpartner
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Herr Höfer Fahrdienst, angemessene Schulbildung, sonstige Eingliederungshilfe | 426 | 1189 |

