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21.5.2012
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Sozialamt

Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg

Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Freizeit- und Erholungsmaßnahmen

Freizeit- und Erholungsmaßnahmen sollen behinderten Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die selbstständig nicht in der Lage sind, eine Reise zu planen und durchzuführen, die Gelegenheit zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zum Umgang auch mit Menschen ohne Behinderung geben.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Eine Kostenübernahme durch die jeweils zuständige Krankenkasse ist nicht oder nicht in vollem Umfang möglich.
  • Finanzielle Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Die Kosten der Maßnahme müssen sich in einem angemessenen Finanzrahmen bewegen.
  • Die Maßnahme muss unter Leitung von geeignetem Fachpersonal durchgeführt werden.
  • Der Maßnahme muss ein der Förderung behinderter Menschen entsprechendes Programm zu Grunde liegen, welches dem Antrag beizufügen ist.
  • Die Maßnahme soll vorzugsweise im Inland durchgeführt werden.
  • Die letzte Teilnahme an einer Freizeit- und Erholungsmaßnahme sollte ein Jahr zurückliegen.

Die Kostenübernahme ist formblattgebunden (Sozialhilfeantrag für einmalige Beihilfen) zu beantragen. Die Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. Dem Antrag ist die schriftliche Entscheidung der jeweils zuständigen Krankenkasse, in welcher Höhe von dort eine Kostenübernahme beziehungsweise Bezuschussung möglich ist, sowie ein der Förderung behinderter Menschen zu Grunde liegendes Programm beizufügen.

Neben den Kosten bei Gruppenmaßnahmen können auch Kosten von Einzelmaßnahmen aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen beziehungsweise gefördert werden. Eine Kostenübernahme beziehungsweise Förderung von reinen Urlaubsmaßnahmen ist nicht möglich. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, können pro behindertem Teilnehmer Kosten bis zu einem Betrag von 307 Euro übernommen bzw. bezuschusst werden.

Die Leistungsgewährung ist abhängig von Einkommen und Vermögen der nachfragenden Person oder deren unterhaltspflichtigen Angehörigen.

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit Behinderungen, die vollstationär in einer Einrichtung untergebracht sind, müssen den Kostenübernahmeantrag bei dem zuständigen Kostenträger der vollstationären Unterbringung stellen.

Ansprechpartner

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung.

Standort:
Kreishaus Darmstadt, Jägertorstraße 207
06151 881-
Herr Preiß
Kriegsopferfürsorge
31121153