21.5.2012
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Sozialamt

Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg

Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Frühförderung für Kinder mit Seh- oder Hörbehinderung sowie für entwicklungsgefährdete Kleinkinder

Die Früherkennung einer Behinderung beziehungsweise Entwicklungsverzögerung ist ausschlaggebend dafür, daß rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können.

Ziel der Frühförderung ist es, die Kinder in ihrer Entwicklung so zu fördern, dass sie Anlagen und Fähigkeiten entfalten und am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Frühförderung bedeutet aber nicht um jeden Preis Nachvollzug der normalen Entwicklung, sondern orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des einzelnen Kindes in seinem Umfeld. Besondere Bedeutung kommt daher der Beratung der unmittelbaren Bezugspersonen zu, wie zum Beispiel der Eltern, um ihnen zu helfen, ihr behindertes Kind zu akzeptieren, zu erziehen und zu fördern.

Die Frühförderstellen sind offene Anlaufstellen, das heißt eine Kostenregelung ist vor der Kontaktaufnahme erst einmal nicht notwendig. In der Frühförderstelle arbeiten verschiedene Berufsgruppen wie zum Beispiel Pädagogen, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Logopäden und Motopäden.

 

Ansprechpartnerin

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung.

Standort:
Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23
06071 881-
Frau Drexel
Frühförderung
4271190