- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Heilpädagogische Maßnahmen
Es kann eine Kostenübernahme für heilpädagogische Maßnahmen, zum Beispiel Therapien, in angemessenem Umfang erfolgen, wenn nach ärztlicher oder sonstiger fachlicher Sicht hierdurch eine Behinderung beseitigt oder gemildert beziehungsweise eine drohende Behinderung verhindert werden kann.
Die Kostenübernahme ist formblattgebunden (allgemeiner Sozialhilfeantrag) zu beantragen. Sofern vorhanden, sind dem Antrag Fotokopien von ärztlichen Unterlagen beizufügen. Ferner ist ein ausführlicher Bericht des Therapeuten erforderlich, in welchem zur Notwendigkeit der Maßnahme und des Therapieumfanges Stellung zu nehmen ist.
Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn die jeweils zuständige Krankenkasse eine Übernahme begründet ablehnt und keine andere, von der Krankenkasse finanzierbare Therapie, möglich ist. Die schriftliche Entscheidung der Krankenkasse ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Die ärztlichen Berichte beziehungsweise der Therapiebericht werden dem Staatlichen Schulamt beziehungsweise dem zuständigen Gesundheitsamt zur Prüfung der Notwendigkeit der heilpädagogischen Maßnahme vorgelegt. Eine Kostenübernahme ist nur nach Bestätigung der Notwendigkeit der Maßnahme durch die genannten Behörden möglich.
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, kann die Hilfegewährung unabhängig von Einkommen und Vermögen der nachfragenden Person beziehungsweise deren unterhaltspflichtigen Angehörigen erfolgen. Hierzu muss es sich aber um eine heilpädagogische Maßnahme für Kinder handeln, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind oder die Maßnahme muss einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu dienen. Ist dies nicht der Fall, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
Gegebenenfalls, zum Beispiel wenn ein unterhaltspflichtiger Angehöriger im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, wird vom Sozialamt ein möglicher Beihilfeanspruch geprüft, da Sozialhilfe nur nachrangig gewährt wird und Beilhilfen zur teilweisen Deckung der Kosten benötigt werden.
Ansprechpartner/-in
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Herr Höfer Altkreis Darmstadt | 426 | 1189 |
| Frau Schumacher Altkreis Dieburg montags, mittwochs und freitags jeweils 8.00 - 12.30 Uhr erreichbar | 415 | 1172 |

