- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Integrationsplatz für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder
Kinder haben mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Bei Kindern mit einer Behinderung tritt der individuelle Rechtsanspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) hinzu.
Die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz bietet die Möglichkeit, einen Integrationsplatz für Kinder mit Behinderung im Kindergartenalter in einer wohnortnahen Tageseinrichtung für Kinder finanziell zu fördern. Die Leistung der Sozialhilfe soll den behinderungsbedingten Mehraufwand, also die zusätzlichen besonderen Bedürfnisse aus der Behinderung des Kindes heraus, abdecken.
Die Bewilligung der Förderpauschale, die direkt an den Träger der Kindertagesstätte ausgezahlt wird, erfolgt nach Antrag (sowohl der Sorgeberechtigen als auch des Trägers der Tageseinrichtung) einkommens- und vermögensunabhängig.
Formulare und Anträge
Ansprechpartner/-in
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Frau Diehl Anträge für Kinder mit Behinderung ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg | 417 | 1171 |
Eine Aufstellung weiterer Anlaufstellen und Ansprechpartner für Kinder mit Behinderung aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg halten wir für Sie bereit.

