- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Migration und Integration.
- Aufenthalt.
- Einbürgerungen.
- Zuwanderer und Flüchtlinge.
- Integration.
- Interkulturelles Büro.
- Ansprechpartner/-innen .
- Unsere Angebote.
- Interkulturelle Vermittlung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen.
- Integrationsleitlinien.
- Handlungsempfehlungen.
- Charta der Vielfalt.
- Vernetzung und Arbeitsgruppen.
- Interkultureller Kalender.
- Anerkennung von ausländischen Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen.
- Links und Adressen.
- Broschüren und Veröffentlichungen.
- Veranstaltungen.
- Integrationsprojekte.
- Interkulturelles Büro.
- Kreisausländerbeirat.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Interkulturelles Büro
Standort:
Kreishaus Darmstadt
Telefon:
(06151) 881-2182
(06151) 881-2189
Telefax:
(06151) 881-2204
E-Mail:
interkulturellesbuero(at)ladadi.de
Interkulturelles Büro

- Simone Hilligardt, Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück, Sabine Hahn, Despina Spanidou (v.l.n.r.)
Zum 1. Oktober 2010 hat das Interkulturelle Büro des Landkreises seine Arbeit aufgenommen. Die Stabsstelle ist direkt der Ersten Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück zugeordnet.
Die Arbeit des Interkulturellen Büros ist strategisch ausgerichtet und soll die Netzwerkbildung aller Akteure im Bereich Integration und Migration unterstützen.
In partnerschaftlichem Dialog berät und unterstützt es die Abteilungen der Kreisverwaltung unter anderem zur interkulturellen Öffnung der Angebote.
Ferner sieht es sich als Partner für die Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu allen Aspekten des Themas „Integration“.
Mit der Anbindung der Geschäftsstelle des Kreisausländerbeirats an das Interkulturelle Büro soll die gute Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Ausländerbeiräten vor Ort noch vertieft werden.
Die unabhängige Arbeit des Ausländerbeirats, wie sie gesetzlich definiert wird, ist von der verwaltungsmäßigen Zuordnung der Geschäftsführung nicht berührt.

