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22.5.2012
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Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Als Ergänzung zur Pflegeversicherung berücksichtigt das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (§ 45 Sozialgesetzbich SGB XI ff.) nun auch Menschen mit psychosozialen und anderen nicht-körperlichen Gebrechen, denen Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

Die Pflegekassen stellen im Bedarfsfall zustätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegeleistungen eine Betreuungsleistung von 100,00 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200,00 Euro monatlich (erhöhter Betrag) zur Verfügung. Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgestellt. Der Antrag dazu ist an die jeweilige Pflegekasse zu stellen.

 

 

Leistungen

Leistungsberechtigt sind Pflegebedürftige, die wenigstens in Pflegestufe eins eingestuft sind und zusätzlich einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben. Die Bewilligung wird von den Pflegekassen entschieden, die den Medizinischen Dienst zur Begutachtung hinzuziehen. Die Leistung erfolgt als Erstattung von Rechnungen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen von

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • zugelassenen Pflegediensten mit besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung
  • niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, die je nach Landesrecht anerkannt sind.

Anspruch bei demenzbedingten oder nicht-körperlichen Störungen

Störungen, die mit einem berechtigten Anspruch auf Pflegeergänzungsleistung verbunden sind, fallen in den Bereich

  • demenzbedingter Funktionsstörungen
  • geistiger Behinderungen
  • psychischer Erkrankungen

und waren bisher in diesem Umfang von der bestehenden Pflegeversicherung nicht abgedeckt.

Zu den Störungen im Einzelnen zählen unter anderem

  • unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs
  • Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  • Störungen des Tag/Nacht-Rhythmus
  • Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren.