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22.5.2012
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Erhebungsstelle Zensus 2011

Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 4 - Erdgeschoss

Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 8.30 - 12 Uhr, sowie 13.30 - 15.30 Uhr

Telefon:

06151 / 881-1212
E-Mail:
zensus2011(at)ladadi.de

Welche Rechtsgrundlagen gelten für den Zensus?

Im Dezember 2007 wurde in Deutschland ein Zensusvorbereitungsgesetz erlassen, das die rechtliche Grundlage für den Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters darstellt.

Eine EU-Verordnung vom 9. Juli 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten, im Jahr 2011 Zensusdaten zu erheben. Die Verordnung legt auch statistische Merkmale fest, die alle Mitgliedstaaten an die EU übermitteln müssen.

Das für Deutschland geltende Zensusgesetz 2011 ist im Juli 2009 in Kraft getreten. Es bestimmt unter anderem die Ausführungsbestimmungen zur Auskunftspflicht und zur Zusammenführung, Löschung und Aufbewahrung der Daten.

Das Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 legt fest, dass grundsätzlich jeder Einzelne das im Grundgesetz festgeschriebene Recht hat, »selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen«. Es handelt sich um das »Recht auf informationelle Selbstbestimmung«. Dieses kann aber dann eingeschränkt werden, »wenn ein überwiegendes Allgemeininteresse vorliegt«. Für den Zensus wird von einem solchen überwiegenden Allgemeininteresse ausgegangen, da die Daten für Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft von großer Bedeutung sind.

Die notwendigen Regelungen zur Organisation und zum Verwaltungsverfahren wurden auf Länderebene vorgenommen.
Im Juni 2010 wurde das Hessische Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011 verabschiedet. Es regelt unter anderem, dass die für die Erhebung zuständigen Stellen in Hessen bei den Landkreisen, den Kreisfreien Städten und bei den kreisangehörigen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern eingerichtet werden sollen.


Die Erhebungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg befindet sich im Kreishaus Darmstadt-Kranichstein, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt.