Serviceangebote
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Fahrerlaubnisbehörde
Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 1. Stock
Telefon:
siehe Ansprechpartner/innen
Telefax:
(06071) 881-1295
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde @ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fahrerlaubnisse
In der Bundesrepublik Deutschland ist zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Regel eine Schulung und die Erlangung einer entsprechenden Fahrerlaubnis erforderlich. Das zu Grunde liegende Fahrerlaubnisrecht und die definierten Klassen für
- Zweiräder und PKW,
- LKW mit und ohne Anhänger,
- die Beförderung von Menschen und
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
sind EU-weit einheitlich geregelt. Weitere Informationen gibt auch das verantwortliche Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Zur Erteilung, Wiedererteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist ein formeller Antrag notwendig, dem weitere Unterlagen beizufügen sind.

