- Fahrerlaubnisse.
- Zweiräder und PKW.
- LKW mit und ohne Anhänger.
- Beförderung von Menschen.
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
- Unterlagen.
- Ansprechpartner/-innen.
- Fahrzeugzulassung.
- Verkehr.
- Öffentlicher Personennahverkehr.
- Verbraucherberatung.
- Gewerbewesen.
- Waffen.
- Gesundheitsamt.
- Veterinärwesen.
- Brand- und Katastrophenschutz.
Serviceangebote
Infobox
Fahrerlaubnisbehörde
Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 1. Stock
Telefon:
siehe Ansprechpartner/innen
Telefax:
(06071) 881-1295
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde @ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fahrerlaubnisklassen für die Beförderung von Menschen
D1 - Omnibusse (Mindestalter: 21 Jahre)
Die Klasse berechtigt zur Führung von Omnibussen und anderen Kraftwagen mit mehr acht aber maximal 16 Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und Anhängern bis maximal 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht. Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Die Erteilung erfolgt jeweils befristet auf fünf Jahre.
D1E - Kraftwagen der Klasse D1 und Anhänger (Mindestalter: 21 Jahre)
Zusätzlich zur Klasse D1 dürfen Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht bewegt werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zuges 12 t nicht übersteigt. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers muss unter dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen und der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung dienen. Die Klasse BE wird durch Erwerb ebenfalls erworben, der Vorbesitz der Klasse D1 ist erforderlich. Die Erteilung erfolgt jeweils auf fünf Jahre befristet.
D - Omnibusse (Mindestalter: 21 Jahre)
Die Klasse berechtigt zur Führung von Omnibussen und anderen Kraftwagen mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und Anhängern bis maximal 0,75 t zulässsigem Gesamtgewicht. Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Die Klasse D1 wird von D umfasst. Die Erteilung erfolgt jeweils befristet auf fünf Jahre.
DE - Kraftwager der Klasse D und Anhänger (Mindestalter: 21 Jahre)
Zusätzlich zur Klasse D dürfen Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht bewegt werden. Die Klassen BE und D1E wird durch Erwerb ebenfalls erworben, der Vorbesitz der Klasse D ist erforderlich. Die Erteilung erfolgt jeweils auf fünf Jahre befristet.

