- Fahrerlaubnisse.
- Zweiräder und PKW.
- LKW mit und ohne Anhänger.
- Beförderung von Menschen.
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
- Unterlagen.
- Ansprechpartner/-innen.
- Fahrzeugzulassung.
- Verkehr.
- Öffentlicher Personennahverkehr.
- Verbraucherberatung.
- Gewerbewesen.
- Waffen.
- Gesundheitsamt.
- Veterinärwesen.
- Brand- und Katastrophenschutz.
Serviceangebote
Infobox
Fahrerlaubnisbehörde
Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 1. Stock
Telefon:
siehe Ansprechpartner/innen
Telefax:
(06071) 881-1295
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde @ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fahrerlaubnisklassen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
L - Zugmaschinen (Mindestalter: 16 Jahre)
Die Klasse umfasst land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis maximal 32 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h (auch mit Anhänger).
T - Zugmaschinen (Mindestalter: 16 Jahre)
Die Klasse umfasst land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis maximal 60 km/h (auch mit Anhänger). Die Klasse umfasst die Klassen L und M, wobei für 16- und 17-Jährige eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gilt.

