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22.5.2012
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Fahrerlaubnisbehörde

Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 1. Stock

Telefon:
siehe Ansprechpartner/innen
Telefax:
(06071) 881-1295
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde @ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

Fahrerlaubnisklassen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

L - Zugmaschinen (Mindestalter: 16 Jahre)
Die Klasse umfasst land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis maximal 32 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h (auch mit Anhänger).

T - Zugmaschinen (Mindestalter: 16 Jahre)
Die Klasse umfasst land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis maximal 60 km/h (auch mit Anhänger). Die Klasse umfasst die Klassen L und M, wobei für 16- und 17-Jährige eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gilt.