Serviceangebote
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Fahrerlaubnisbehörde
Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 1. Stock
Telefon:
siehe Ansprechpartner/innen
Telefax:
(06071) 881-1295
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde @ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fahrerlaubnisklassen für Zweiräder und PKW
A - Krafträder (auch mit Beiwagen) (Mindestalter: 18 Jahre)
Die Klasse umfasst alle Krafträder mit mehr als 50 ccm und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Sie wird für die ersten zwei Jahre auf maximal 25 kW und 0,16 kW pro kg Leergewicht erteilt.
A1 - Leichtkrafträder (Mindestalter: 16 Jahre)
Zur Klasse A1 gehören alle Leichtkrafträder bis maximal 125 ccm und maximal 11 kW. Für 16- und 17-Jährige gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
M - Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mindestalter: 16 Jahre)
Zur Klasse M gehören alle Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 50 ccm und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
B - Kraftwagen (Mindestalter: 18 Jahre)
Mit dieser Klasse dürfen Kraftwagen mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz geführt werden. Darüberhinaus dürfen Anhänger mit 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht oder Züge mit maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bewegt werden, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers unter dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen muss. Die Klasse enthält auch die Erlaubnisse der Klassen L und M.
BE - Kraftwagen der Klasse B und Anhänger (Mindestalter: 18 Jahre)
Sofern Sie im Besitz der Klasse B sind, können Sie mit Erwerb der Klasse BE zusätzlich Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht führen, sofern der Zug nicht unter die Klasse B selbst fällt.

