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22.5.2012
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Zulassungsbehörde

Standort:
Kreishaus Dieburg
Altbau - Erdgeschoss

Telefon:
(06071) 881-2465
Telefax:
(06071) 881-2481
E-Mail:
kfz-zulassung(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

Zulassung eines Kraftfahrzeuges

Im Zuge der Modernisierung der Kreisverwaltung wurde die Zulassungsbehörde dezentralisiert. Es stehen Ihnen fünf Außenstellen innerhalb des Landkreises in

zur Verfügung.

Eine konkrete Zuständigkeit nach Ortschaften besteht nicht. Ein Dieburger kann also unproblematisch sein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle in Pfungstadt zulassen, sofern die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden.

Online können Sie bereits jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren.

Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes:

Steuerpflicht für Ausfuhrkennzeichen

Seit dem 01. Juli 2010 besteht auch für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen die Steuerpflicht. Diese dauert solange das Ausfuhrkennzeichen gültig ist.

Somit ist bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Ist dies nicht möglich, da man bspw. kein inländisches Bankkonto vorweisen kann, ist eine Vorsprache beim zuständigen Finanzamt erforderlich, um die Steuer im Voraus zu begleichen.

 

Einwohner/-innen der Stadt Darmstadt und der Stadtteile wenden sich bitte direkt an die Stadtverwaltung Darmstadt.