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22.5.2012
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Zulassungsbehörde

Standort:
Kreishaus Dieburg
Altbau - Erdgeschoss

Telefon:
(06071) 881-2465
Telefax:
(06071) 881-2481
E-Mail:
kfz-zulassung(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

Notwendige Unterlagen

Zur Vermeidung von unnötigen Warte- und Bearbeitungszeiten, sollten Sie sicherstellen, dass die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden.

Ohne gültige HU-Prüfbescheinigung (Vorlage nur im Original) kann generell keine Anmeldung eines Fahrzeugs erfolgen. Seit 1. Januar 2004 erfolgt die Zulassung nur noch, wenn der Kfz-Halter eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto erteilt.

Bei Verlust von Fahrzeugdokumenten oder der Betriebserlaubnis fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese Beträge liegen zwischen 30 und 60 Euro.

Die Anfertigung der amtlichen Kennzeichen ist in den ausgewiesenen Gebühren nicht enthalten.

Bitte beachten Sie, dass bei Ausweis- und Fahrzeugdokumenten immer das Original vorgelegt werden muss. (Bei Ausweisdokumenten werden auch beglaubigte Kopien anerkannt).

Bei Nicht-EU-Bürgern ist zusätzlich zum Reisepass und der Meldebescheinigung der Aufenthaltstitel vorzulegen.

Da einige technische Änderugen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) führen ist bei folgenden Gutachten der technischen Prüfstelle die Neuerteilung der BE von der Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf erforderlich:

  • § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO
  • § 21 StVZO
  • § 13 EG-FGV

Den Antrag und weitere Informationen hierfür finden Sie unter:

http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-verkehr/einzelgenehmigungen-betriebserlaubnisse/

 

Seit dem 01. April 2008 (Datum des Eingangs bei der Zulassungsbehörde) werden nur noch Versicherungsbestätigungen nach dem EVB-Verfahren anerkannt.