Serviceangebote
Infobox
Zulassungsbehörde
Standort:
Kreishaus Dieburg
Altbau - Erdgeschoss
Telefon:
(06071) 881-2465
Telefax:
(06071) 881-2481
E-Mail:
kfz-zulassung(at)ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunschkennzeichen auszusuchen und zu reservieren. Die Reservierung erfolgt für zehn Tage. Sollten Sie innerhalb von zehn Tagen kein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen bei einer unserer Zulassungsstellen zugelassen haben, wird die Reservierung des Kennzeichens gelöscht. Bitte denken Sie auch daran, die notwendigen Unterlagen bei der Anmeldung mitzubringen.
Die reservierende und die zulassende Person beziehungsweise der Fahrzeughalter müssen identisch sein. Die Reservierung von mehreren Kennzeichen zu anderen Zwecken als der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist nicht gestattet! Durch die Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit Ihrem persönlichen Wunschkennzeichen entstehen Kosten in Höhe von 10,20 Euro und eine Vorabreservierungsgebühr von 2,60 Euro.
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrem Browser die Annahme von Cookies und JavaScript (zur Navigation) aktiviert haben.
Wichtige Hinweise
Kennzeichen mit einer Buchstaben- und Ziffernkombination bestehend aus
- einem Buchstaben der Serie B, F oder G und einer Zahl zwischen 1 und 999 sowie
- zwei Buchstaben und einer Zahl zwischen 100 und 999
werden nur an Einwohner der Stadt Darmstadt vergeben. Da die Stadt Darmstadt kreisfrei und damit nicht zum Landkreis Darmstadt-Dieburg gehört, müssen sich Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Darmstadt an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Darmstadt wenden.
Die Kennzeichenserien mit der Buchstabenkombination DA-XA- bis DA-ZZ- und den Zahlen 1000 bis 9999 können ebenfalls nicht reserviert werden.
Bei der Reservierung von Kennzeichen bitten wir Nachfolgendes zu beachten, da für den Fall der Reservierung eines nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zulässigen Kennzeichens, eine Zuteilung desselben nicht erfolgen kann:
Für PKW/LKW innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind grundsätzlich Kennzeichen zuzuteilen, die in der Ziffernfolge aus einer Kombination aus dem Unterscheidungskennzeichen DA-, nachfolgend einem oder zwei Buchstaben und vier Zahlen bestehen, wie beispielsweise DA-JA 5005.
Eine Reservierung anderer, zum Beispiel kürzerer Kennzeichenfolgen für diesen Fahrzeugtyp ist daher in der Regel gegenstandslos, daher nicht zuteilbar.
Die Reservierung eines Kennzeichens mir kürzerer Ziffernfolge, beispielsweise
- DA- zwei Buchstaben, zwei Zahlen oder
- DA- zwei Buchstaben, eine Zahl oder
- DA- ein Buchstabe, zwei Zahlen
ist lediglich für Kraftfahrzeuge mit entsprechender Ausnahmegenehmigung und Krafträder vorgesehen!
Die Reservierung eines Kennzeichens ist unverbindlich, ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht nicht. Regressansprüche bezüglich bereits vorab (vor Zuteilung durch die Zulassungsstelle) geprägter oder auch schon vorhandener Kennzeichenschilder bestehen nicht!
Ummeldung eines Kraftfahrzeugs von außerhalb des Kreises mit Wechsel des Fahrzeughalters
Unterlagen:
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- Personalausweis der Halterin/ des Halters
- bei Reisepaß mit Meldebestätigung (nicht älter als ein halbes Jahr)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers/ der Geschäftsführerin
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / bei Leichtkrafträdern die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten (bei Beauftragung eines Dritten)
- Kennzeichenschilder
- HU-Bericht (im Original)
Die Gebühr erhöht sich im Falle der
- Zuteilung eines Wundschkennzeichens um 10,20 Euro
- einer vorherigen Reservierung um 12,80 Euro

