Serviceangebote
Infobox
Ordnungs- und Gewerbeamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 1. Stock
Telefon:
(06071) 881-1332
(06071) 881-1333
Telefax:
(06071) 881-1337
E-Mail:
GJV-Amt(at)ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und zusätzlich
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Besitz und Führen einer Waffe
Das am 1. April 2003 in Kraft getretene reformierte Waffenrecht reglementiert den Umgang mit Waffen und Munition in der Bundesrepublik Deutschland und trifft Regelung für den Erwerb und Besitz, die Herstellung und den Handel mit Waffen und Munition. Oberstes Ziel des Waffenrechtes ist immer die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Ausführliche Informationen zur Zielsetzung und der Gesetzestext sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren nachzulesen.
Anträge und Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (Kleiner Waffenschein)
Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-, und Signalwaffen (ist zusammen mit dem Antrag einzureichen) - Antrag einer Erwerbserlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 Waffengesetz
- Anzeige eines Waffenerwerbs nach vorheriger Erwerbserlaubnis
- Anzeige eines Waffenerwerbs bei vorhandenem Jagdschein
Ansprechpartner/-in
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Frau Haas Waffenbehörde | 132 | 1259 |
| Frau Löffler Waffenbehörde | 133 | 1257 |

