- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Migration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Aufgaben des Sachgebietes "Hilfe außerhalb von Einrichtungen"
Das Sachgebiet "Hilfen außerhalb von Einrichtungen" ist im Wesentlichen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen und Pflegegeld zuständig.Darüber hinaus fallen in den den Zuständigkeitsbereich noch vielfältige andere Aufgaben. Hierzu zählen unter anderem:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe: Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden die medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen erbracht
- Hilfe bei Krankheit: Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung erbracht
- Hilfe zur Familienplanung: Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft: Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden u.a. die ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe geleistet
Die vorgenannten Hilfen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung.
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts: Bei vorübergehender Hilfebedürftigkeit kann für Personen mit eigenem Haushalt eine Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist
- Bestattungskosten: Die erforderlichen Kosten einer Bestattung können übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen
- Gewährung einmaliger Beihilfen: Durch die Erhöhung der Regelsätze zum 01.01.2005 ist die Gewährung von einmaligen Beihilfen gegenüber der Regelung des bis zum 31.12.2004 geltenden Bundessozialhilfegesetzes deutlich eingeschränkt. Mit Einführung des Sozialgesetzbuches
Zwölftes Buch (SGB XII) werden somit nur noch Leistungen für folgende einmalige Bedarfe erbracht:
1. Erstausstattung für die Wohnung einschließliche Haushaltsgeräten
2. Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei
Schwangerschaft und Geburt
3. Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

