- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Migration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Pflegegeld
Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII):
- Die pflegebedürftige Person ist kein Mitglied in einer Pflegekasse oder erfüllt nicht die Anwartschaftszeit
- Es liegt mindestens eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vor. Ist die hilfesuchende Person nicht Mitglied einer Pflegekasse wird die Einstufung der Pflegebedürftigkeit vom Gesundheitsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg vorgenommen
- Die pflegebefürftige Person erfüllt die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
Die Leistungen für die häusliche Pflege entsprechen der Entscheidung der Pflegekasse nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (Soziale Pflegeversicherung).
Die in drei Stufen unterteilte Pflegebedürftigkeit kann in Form von Geld- und Sachleistungen sowie als Kombinationsleistungen gewährt werden.
Pflegegeld (Stand seit 01.01.2010)
- Pflegestufe 1: 225,00 Euro
- Pflegestufe 2: 430,00 Euro
- Pflegestufe 3: 685,00 Euro
Pflegesachleistungen (Stand seit 01.01.2010)
- Pflegestufe 1: 440,00 Euro
- Pflegestufe 2: 1.040,00 Euro
- Pflegestufe 3: 1.510,00 Euro

