8.9.2010

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Sozialamt

Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg

Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Regelsätze ab 01.07.2009

Der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhaltes außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung und der Sonderbedarfe wird nach Regelsätzen erbracht.

Der aus der Summe der Verbrauchsausgaben zusammengesetzte Regelsatz beinhaltet unter anderem die Ausgaben für:

  • Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
  • Bekleidung und Schuhe
  • Warmwasserzubereitung, Haushaltsstrom
  • Einrichtungsgegenstände, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt
  • Gesundheitspflege
  • Telefon

Die Regelsätze werden einmal jährlich für den Haushaltsvorstand und für sonstige Haushaltsangehörige vom Land Hessen festgesetzt. Der Regelsatz für den Haushaltsvorstand gilt auch für Alleinstehende.

Aktuelle Regelsätze

  • Regelleistug Haushaltsvorstand/ Alleinstehende: 359,00 Euro
  • Regelleistung für Partner: 323,00 Euro
  • Regelleistung ab Vollendung des 14. Lebensjahres: 287,00 Euro
  • Regelleistung vom 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 251,00
  • Haushaltsangehörige bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: 215,00 Euro