- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Betreuungsbehörde.
- Hilfe zur ambulanten Pflege.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Zuständigkeit.
- Aufgaben.
- Unterhaltspflicht.
- notwendige Unterlagen.
- Pflegeheime.
- Ansprechpartner/innen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
am Zwischenstandort Resopal
Hans-Böckler-Str. 4
Groß-Umstadt
Postanschrift
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Sozialamt
64276 Darmstadt
Telefon
06071 / 881-1171
Telefax
06071 / 881-1197
Sozialamt(at)ladadi.de
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Übersicht über die erforderlichen Antragsunterlagen
Dem formellen Sozialhilfeantrag sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen in Kopie beizufügen:
- Aktueller Bescheid der Pflegekasse, welche Leistungen bei der stationären Pflege aus Mitteln der Pflegeversicherung gewährt werden
Sofern keine Pflegeleistungen gewährt werden, wird um Vorlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes gebeten, aus dem die Notwendigkeit der Heimaufnahme hervorgeht. - Einkommensnachweise der antragstellenden Person und deren nicht getrennt lebenden Ehepartners (gültige Rentenanpassungsmitteilungen, Bescheide über die Gewährung von Versorgungsbezügen, BVG-, LAG-, Firmen-, Zusatz- und sonstige Renten sowie Einkünfte aller Art)
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate vor der Antragstellung
- Bestätigung der kontoführenden Bank(en), welche Konten, Sparbücher, Sparbriefe und sonstiger Sparanlagen aktuell sowie innerhalb der vergangenen 10 Jahre geführt werden bzw. wurden
- Nachweis über Rückkaufswerte bestehender Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- Vollständige Kopien sämtlicher Übergabe-, Kauf-, Schenkungs- und Bestattungsvorsorgeverträge
- Nachweise zu den Unterkunftskosten bis zu Heimaufnahme (Mietvertrag) alternativ eine Vermieterbescheinigung
- Mitteilung über den Zeitpunkt der Wohnungsauflösung
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
- Sofern die pflegebedürftige Person den Antrag nicht mehr selbst stellen kann, wird um Vorlage einer Vollmacht oder des amtlichen Betreuerausweises gebeten.
Unter Umständen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich. Sofern Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.
Auf das Merkblatt "Mitwirkungspflichten von Sozialleistungensberechtigten" weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hin.

