- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Rehabilitation von Menschen mit Behinderung
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist die Beseitigung oder Milderung von Behinderungen oder deren Folgen und die Verhütung von drohenden Behinderungen sowie die soziale Eingliederung der Menschen mit Behinderungen. Die Gewährung von Eingliederungshilfen ist abhängig vom Vorliegen einer Behinderung nach § 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und den Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 53 ff Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Behinderungen liegen immer dann vor, wenn Abweichungen der körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand für länger als sechs Monate vorliegen und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch beeinträchtigt wird.
§ 53 SGB XII konkretisiert die Anspruchsvoraussetzungen dahingehend, dass eine wesentliche Einschränkung, der Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, bestehen muss. Darüber hinaus muss bei Hilfegewährung die Aussicht bestehen, die Fähigkeit der Teilhabe an der Gesellschaft wieder herzustellen. Auch Personen, bei denen der Eintritt einer Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, gehören zum leistungsberechtigten Personenkreis.
Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe gliedern sich in eine Vielzahl von Hilfsangeboten, die Sie im Leistungskatalog nachschlagen können.
Rehabilitation - Leistungskatalog
Die Hilfsangebote, die zum Leistungskatalog der Rehabilitation (Eingliederungshilfe) zählen, sind vielfältig und flexibel gestaltbar. Die folgende Aufzählung ist daher nicht abschließend.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
- Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
- Behindertengerechtes Bauen
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung
- Familienentlastende Dienste (FED)
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen
- Frühförderung für Kinder mit Seh- oder Hörbehinderung sowie für entwicklungsgefährdete Kleinkinder
- Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
- Gefährdetenhilfe
(Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) - Heilpädagogische Maßnahmen
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung
- Hilfsmittelversorgung bis 180,00 €
- Hortbetreuung von Schulkindern mit Behinderung
- Integrationsplatz
(Angebote für Kinder mit Behinderung vom vollendeten dritten Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder)

