- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Glied im Rahmen der Rehabilitation behinderter Menschen. Die Schaffung eines derartigen Betreuungsangebotes dient der medizinischen, beruflichen und sozialen Eingliederung. Betreutes Wohnen soll den Bewohnerinnen und Bewohnern Hilfe zur Selbsthilfe leisten und die Möglichkeit der Intervention des Fachpersonals in akuten Problemsituationen sichern.
Als Bewohnerinnen und Bewohner kommen im Sinne von § 53 SGB XII in Betracht
- Menschen mit psychischen und/oder seelischen Erkrankungen
- Menschen mit Abhängigkeitsproblemen
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Menschen mit körperlicher Behinderung
- Menschen mit HIV- und AIDS-Erkrankung
Im Betreuten Wohnen leben behinderte Menschen, die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbständigen Lebensführung fähig sind,
für die eine stationäre oder teilstationäre Hilfe, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist, die noch nicht in Gemeinschaft oder alleine ohne fremde Hilfestellung auskommen.
Es können auch alleinwohnende behinderte Menschen betreut werden (Betreutes Einzelwohnen bzw. Betreutes Paarwohnen).
Anträge können bei den Trägern des Betreuten Wohnens oder beim LWV Hessen angefordert werden.
Zuständiger Kostenträger ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Das Sozialamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg steht für Beratungen zur Verfügung.
Ansprechpartnerin
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Frau Tresser Betreutes Wohnen | 414 | 2119 |

