- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
Einsätze von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch unser Sozialamt finanziert werden. Die näheren Voraussetzungen können Sie den Richtlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg entnehmen.
Diese Richtlinien finden nur Anwendung, wenn nicht durch Gesetz ein anderer Kostenträger für die Finanzierung der Einsätze zuständig ist.
Wird ein Dolmetscher im Zusammenhang mit der Ausübung einer Berufs- oder Erwerbstätigkeit benötigt (Arbeitsplatzassistenz), wenden Sie sich bitte an das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) in Darmstadt oder an die Arbeitsverwaltung.
Sollten Sie einen Dolmetscher wegen eines Arztbesuches benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Bei Aussagen vor Polizei oder Gericht, bitte direkt an diese Dienststellen.
Sofern Ihr Anliegen von einem anderen Sozialleistungsträger als der Kreisverwaltung, wie zum Beispiel
- Ihrem Rententräger,
- der Arbeitsverwaltung,
- Ihrer Krankenkasse,
- der gesetzlichen Unfallversicherung,
- dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) oder
- dem Landeswohlfahrtsverband Hessen,
bearbeitet wird, setzen Sie sich bitte auch mit dieser Stelle wegen der Finanzierung des Gebärdensprachdolmetschers in Verbindung.
Formulare und Anträge
Ansprechpartnerin
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Frau Drexel Rechnungswesen Heimpflegekosten, Gebärdensprachdolmetscher, Frühförderung hör-/sehbehinderte Kinder | 427 | 1190 |
Gehörslose können auch gerne unter der Faxnummer 06151 / 881-3190 oder per E-Mail an b.drexel(at)ladadi.de mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Kontakt treten.

