- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Hilfe zur angemessenen Schulbildung
Hilfe zur angemessenen Schulbildung kann unter anderem geleistet werden in Form von
- Zusatzbetreuung von Schülern mit Behinderungen (Körperbehinderung und/oder geistige Behinderung) in Regelschulen durch einen Integrationshelfer
Ist bei einem schulpflichtigen Kind beziehungsweise Jugendlichen nur mit Hilfe eines Integrationshelfers die Beschulung in einer Regelschule möglich, kann eine Übernahme der Zusatzbetreuungskosten, sofern sie sich in einem angemessenen Umfang bewegen, aus Mitteln der Sozialhilfe erfolgen.
- Kostenübernahme von außerschulischem Nachhilfeunterricht
Ist bei einem schulpflichtigen Kind beziehungsweise Jugendlichen auf Grund der Art und Schwere der Behinderung nur durch eine außerschulische Nachhilfe das Klassenziel beziehungsweise die Versetzung in die nächst höhere Klasse zu erreichen oder der Übergang auf eine Sonderschule zu vermeiden, kann eine Übernahme der Kosten einer außerschulischen Nachhilfe, sofern sie sich in einem angemessenen Umfang bewegen, aus Mittel der Sozialhilfe erfolgen.
Die Kostenübernahme ist formblattgebunden (allgemeiner Sozialhilfeantrag) zu beantragen. Sofern vorhanden, sind dem Antrag Fotokopien von ärztlichen Unterlagen beizufügen. Neben dem Kostenübernahmeantrag und den ärztlichen Unterlagen ist ein ausführlicher Schulbericht erforderlich, in dem die Notwendigkeit und der Umfang der Maßnahme zu begründen ist.
Die ärztlichen und schulischen Berichte werden dem Staatlichen Schulamt oder dem Gesundheitsamt zur Prüfung zugeleitet. Eine Kostenübernahme aus Mitteln der Sozialhilfe kann nur erfolgen, wenn die Notwendigkeit durch die genannten Behörden für erforderlich gehalten wird.
Auch die Teilnahme an einer Klassenfahrt kann als Hilfegewährung zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung angesehen werden. Hier werden die behinderungsbedingten Mehrkosten, nicht aber die Grundkosten der Maßnahme, aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen.
Sofern die Anspruchvoraussetzungen vorliegen, erfolgt die Leistungsgewährung unabhängig von Einkommen und Vermögen der nachfragenden Person beziehungsweise deren unterhaltspflichtigen Angehörigen.
Gegebenenfalls, zum Beispiel wenn ein unterhaltspflichtiger Angehöriger im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, wird vom Sozialamt ein Beihilfeanspruch geprüft, da Sozialhilfe nur nachrangig gewährt wird und die Beihilfe zur teilweisen Deckung der Kosten benötigt wird.
Ansprechpartner/-innen
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Herr Höfer Altkreis Darmstadt | 426 | 1189 |
| Frau Schumacher Altkreis Dieburg montags, mittwochs und freitags jeweils 8:00 - 12:30 Uhr erreichbar | 415 | 1172 |

