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23.5.2012

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Sozialamt

Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg

Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Hilfe zur angemessenen Schulbildung

Hilfe zur angemessenen Schulbildung kann unter anderem geleistet werden in Form von

  • Zusatzbetreuung von Schülern mit Behinderungen (Körperbehinderung und/oder geistige Behinderung) in Regelschulen durch einen Integrationshelfer

    Ist bei einem schulpflichtigen Kind beziehungsweise Jugendlichen nur mit Hilfe eines Integrationshelfers die Beschulung in einer Regelschule möglich, kann eine Übernahme der Zusatzbetreuungskosten, sofern sie sich in einem angemessenen Umfang bewegen, aus Mitteln der Sozialhilfe erfolgen.
  • Kostenübernahme von außerschulischem Nachhilfeunterricht

    Ist bei einem schulpflichtigen Kind beziehungsweise Jugendlichen auf Grund der Art und Schwere der Behinderung nur durch eine außerschulische Nachhilfe das Klassenziel beziehungsweise die Versetzung in die nächst höhere Klasse zu erreichen oder der Übergang auf eine Sonderschule zu vermeiden, kann eine Übernahme der Kosten einer außerschulischen Nachhilfe, sofern sie sich in einem angemessenen Umfang bewegen, aus Mittel der Sozialhilfe erfolgen.

Die Kostenübernahme ist formblattgebunden (allgemeiner Sozialhilfeantrag) zu beantragen. Sofern vorhanden, sind dem Antrag Fotokopien von ärztlichen Unterlagen beizufügen. Neben dem Kostenübernahmeantrag und den ärztlichen Unterlagen ist ein ausführlicher Schulbericht erforderlich, in dem die Notwendigkeit und der Umfang der Maßnahme zu begründen ist.
Die ärztlichen und schulischen Berichte werden dem Staatlichen Schulamt oder dem Gesundheitsamt zur Prüfung zugeleitet. Eine Kostenübernahme aus Mitteln der Sozialhilfe kann nur erfolgen, wenn die Notwendigkeit durch die genannten Behörden für erforderlich gehalten wird.

Auch die Teilnahme an einer Klassenfahrt kann als Hilfegewährung zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung angesehen werden. Hier werden die behinderungsbedingten Mehrkosten, nicht aber die Grundkosten der Maßnahme, aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen.

Sofern die Anspruchvoraussetzungen vorliegen, erfolgt die Leistungsgewährung unabhängig von Einkommen und Vermögen der nachfragenden Person beziehungsweise deren unterhaltspflichtigen Angehörigen.
Gegebenenfalls, zum Beispiel wenn ein unterhaltspflichtiger Angehöriger im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, wird vom Sozialamt ein Beihilfeanspruch geprüft, da Sozialhilfe nur nachrangig gewährt wird und die Beihilfe zur teilweisen Deckung der Kosten benötigt wird.

Ansprechpartner/-innen

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung.

Standort:
Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23
06071 881-
Herr Höfer
Altkreis Darmstadt
4261189
Frau Schumacher
Altkreis Dieburg montags, mittwochs und freitags jeweils 8:00 - 12:30 Uhr erreichbar
4151172