- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Hilfsmittelversorgung
Unter dieser Leistung der Eingliederungshilfe ist die Versorgung mit Körperersatzstücken sowie mit orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln zu verstehen, die dazu bestimmt sind, zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Beeinträchtigungen beizutragen.
Die Kostenübernahme wird formblattgebunden beantragt (Sozialhilfeantrag). Die Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. Ein Kostenvoranschlag ist beizufügen. Die Notwendigkeit der Hilfsmittelversorgung ist durch eine entsprechende fachärztliche Verordnung nachzuweisen.
Eine Kostenübernahme aus Mitteln der Sozialhilfe ist nur möglich, wenn die jeweils zuständige Krankenkasse eine Kostenübernahme begründet ablehnt und die Versorgung mit dem Hilfsmittel notwendig ist. Die schriftliche Entscheidung der Krankenkasse ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Die Hilfegewährung ist abhängig von Einkommen und Vermögen der nachfragenden Person oder deren unterhaltspflichtigen Angehörigen.
Ansprechpartner/in
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Herr Höfer Altkreis Darmstadt | 426 | 1189 |
| Frau Schumacher Altkreis Dieburg montags, mittwochs und freitags jeweils 8.00 - 12.30 Uhr erreichbar | 415 | 1172 |

