- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung.
- Wohngeld.
- Wohnraumanpassung.
- Unterhaltssicherung.
- Ausbildungsförderung.
- Ausgleich von Kriegsschäden.
- Kriegsopferfürsorge.
- Betreuungsstelle.
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
- Rehabilitation von Menschen mit Behinderung.
- Betreutes Wohnen.
- Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
- Fahrdienste für Menschen mit Behinderung .
- Familienentlastende Dienste (FeD)/amulante Dienste.
- Freizeit- und Erholungsmaßnahmen .
- Frühförderung.
- Gebärdensprach-dolmetscherinnen und Gebärdensprach-dolmetscher .
- Gefährdetenhilfe.
- Heilpädagogische Maßnahmen .
- Hilfe zur angemessenen Schulbildung .
- Hilfsmittelversorgung.
- Hortbetreuung von Schulkindern.
- Integrationsplatz.
- Drogenberatung.
- Schuldnerberatung.
- Migration und Integration.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Sozialamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefon:
(06071) 881-1171
Telefax:
(06071) 881-1197
E-Mail:
Sozialamt(at)Ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Hortbetreuung von Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen im schulpflichtigen Alter innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Ostkreis: Verein für Behindertenhilfe Dieburg und Umgebung e.V.,
Kindernest
Auf der Leer 22
64807 Dieburg
Telefon: 06071/1222
Ansprachpartnerin: Frau Retzlaff
Die Förderung und Betreuung im Hort richtet sich an alle schulpflichtigen Kinder/Jugendliche mit Behinderungen, unabhängig von der Art und Schwere der jeweiligen Behinderung und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen.
Zielsetzungen sind unter anderem die Entfaltung der Persönlichkeit, die Förderung der kognitiven, sozialen und kreativen Entwicklung sowie die soziale Integration.
Das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bietet in Verbindung mit den Vorschriften des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) die Möglichkeit, Hortbetreuungskosten für Kinder/Jugendliche mit Behinderungen aus Mitteln der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen finanziell zu fördern. Die Gewährung der Hilfe ist schriftlich (allgemeiner Sozialhilfeantrag) zu beantragen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Kontaktdaten zu den ambulanten Diensten halten wir für bereit.
Ansprechpartnerin
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Frau Maurer Arbeitszeit: montags bis donnerstags von 8:30 - 12:30 Uhr | 415 | 2117 |

