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8.2.2012

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Familienförderung

Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 5 - 1. Stock

Telefon:
(06151) 881-1441
Telefax:
(06151) 881-1462
E-Mail:
jugendamt(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen

Eltern oder allein erziehende Elternteile, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind die Kindergartenbeiträge selbst zu bezahlen, können die Übernahme der Beiträge beim Jugendamt beantragen.

Hierzu erfolgt die Antragstellung über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Es werden Nachweise über das monatliche Einkommen (Verdienst, Kindergeld, Unterhalt, Rente usw.) und die monatlichen Ausgaben (Miete, Fahrkosten usw.) benötigt.

Nach erfolgter Einkommensberechnung entsprechend der Einkommensgrenze der Hilfen in besonderen Lebenslagen wird festgestellt, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und die beantragten Leistungen vom Jugendamt übernommen werden. Die Bewilligung gilt dann meistens für ein Kindergartenjahr. Wird die Hilfe weiterhin benötigt, ist noch vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Folgeantrag zu stellen.

Folgende Nachweise sind dem Antrag beizufügen:

1. Nachweise über monatliches Einkommen (in Kopie)

  • Bei Arbeitnehmer/Innen die letzten drei Verdienstbescheinigungen
  • sollte der/die Antragsteller/In Arbeitslosenhilfe durch die Bundesagentur für Arbeit oder Leistungen von anderen Trägern (z. B. Rente durch die BfA) erhalten, ist eine Kopie des Leistungsbescheides beizufügen
  • bei allein Erziehenden Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszug)
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeld (Kontoauszug)
  • bei Selbständigen der Steuerbescheid des Vorjahres (wenn dieser noch nicht vorliegt eine Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Kopie des Sozialhilfebescheides

2. Nachweise über monatliche Belastungen (in Kopie)

  • Mietvertrag oder Vermieterbescheinigung
  • Nachweise über Haftpflicht-, Hausrat-, Lebens-, Rentenversicherung
  • Nachweis über private Krankenversicherung
  • Eventuell Unfallversicherung für das Kind
  • Fahrtkosten (Angabe der einfachen Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz, sofern öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden ist die Monats-/ Jahreskarte beizufügen
  • Angabe des Arbeitsortes
  • Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung, die das Kind besucht

Ansprechpartner-/innen

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung.

Standort:
Kreishaus Darmstadt, Jägertorstraße 207
06151 881-
Frau Koch51401551
Frau Ganz
Kindertagesbetreuung
51611484
Frau Krause
Kindertagesbetreuung/Wirtschaftliche Jugendhilfe
51611485
Frau Dastis
Kindertagesbetreuung
51631492
Frau Lauque
Familienförderung Kindertagesbetreuung
51631553