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21.5.2013

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Chancengleichheit

Standort
Kreishaus Darmstadt
Trakt 3 - 2. Stock

Telefon
06151 / 881-1042
06151 / 881-1044
Telefax 
06151 / 881-1045

frauenbuero(at)ladadi.de

Wegweiser Eilantrag nach dem Gewaltschutzgesetz

Neu erschienen

Das Gewaltschutzgesetz bietet zivilrechtliche Möglichkeiten zum Schutz vor körperlicher Gewalt, Bedrohung und Verfolgung (Stalking) durch aktuelle oder frühere Ehe- und Beziehungspartner oder Partnerinnen, Bekannte und fremde Personen.
Ein Wegweiser "Eilantrag nach dem Gewaltschutzgesetz"  für den Zuständigskeitsbereich der Gerichte in Darmstadt und Dieburg, mit Informationen und Adressen rund um diesen Themenbereich ist soeben neu erschienen. Der Wegweiser steht als PDF-Datei zum Download bereit und kann ab sofort auch bei der Abteilung für Chancengleichheit bestellt werden.

Gewaltprävention und Gewaltschutz

Deckblatt Broschüre Hilfe für Frauen, Kinder und Familien

Zuhause“, die eigene Wohnung, das ist der Ort von persönlicher Nähe und Intimität, dort erwarten wir Schutz, Sicherheit und Geborgenheit. Doch ausgerechnet dort sind Frauen, Mädchen und Jungen am häufigsten sexualisierter Gewalt und gewaltsamen Übergriffen auf Körper und Seele ausgesetzt.

 

Neu erschienen

Weitere Informationen, Adressen und Ansprechpersonen finden Sie in der soeben neu erschienenen Broschüre "Hilfe für Frauen, Kinder und Familien nach Gewalttaten", die sich auch in der Abteilung für Chancengleichheit  bestellen können. Die Broschüre ist in der vierten Auflage erschienen und erstmals mehrsprachig.

Hinsehen – Helfen – Hilfe holen


Das bedeutet die Anzeichen von Misshandlungen  nicht zu „übersehen“, Anteilnahme zu zeigen ohne sich unaufgefordert einzumischen, Unterstützung anzubieten, den Opfern beispielweise Adressen von Frauenhäusern, Beratungsstellen, Hilfsdiensten zu  nennen - zu helfen ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Auch als unterstützende Person können Sie sich an Fachberatungsstellen wenden, um sich über das eigene weitere Vorgehen beraten zu lassen.
Wenn Sie jedoch direkt Zeuge oder Zeugin von Gewalt werden, etwa weil Sie Schmerzensschreie  hören – rufen Sie die Polizei. Sie können das, was sie gesehen oder gehört haben, als Zeugin oder Zeuge zu Protokoll geben.

 

25. November: Internationaler Tag "Nein zu Gewalt an Frauen"

Fahne "Frei Leben"

Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung!

1981 wurde der 25. November als Gedenktag gegen Gewalt an Frauen ausgerufen und 1999 von den Vereinten Nationen als Internationaler Gedenktag anerkannt. Die Flagge "frei leben - ohne gewalt" wird in über 800 Städten und Gemeinden bundesweit gezeigt. Auch der Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Kommunen im Landkreis beteiligen sich in diesem Jahr wieder an der Fahnenaktion.
Alljährlich finden zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen an diesem Tag statt.

"Richtig helfen bei häuslicher Gewalt"

Deckblatt der Broschüre "Richtig helfen bei häuslicher Gewalt"

Handlungsleitfaden für den Erstkontakt mit betroffenen Frauen


Die Beratung und Betreuung von Frauen, Kindern und Angehörigen von Betroffenen häuslicher Gewalt sollte grundsätzlich von dafür ausgebildeten Fachkräften vorgenommen werden. Trotzdem kommen viele Menschen aus anderen Berufsfeldern und Privatpersonen mit diesem Personenkreis in Kontakt.

Der von der Fachberatungsstelle des Vereins "Frauen helfen Frauen" in Dieburg entwickelte Handlungsleitfaden für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gibt wertvolle Hinweise für den richtigen Umgang mit hilfesuchenden oder traumatisierten Menschen. Der Leitfaden ist hervorgegangen aus einer Fortbildungsreihe für kommunale Frauenbeauftragte, die häufig den Erstkontakt mit betroffenen Frauen und Familien bewältigen müssen.

Den Handlungsleitfaden können Sie in der Abteilung für Chancengleichheit bestellen. Er steht auch als PDF-Datei zur Verfügung.

Sie sind nicht allein, lassen Sie sich helfen und unterstützen!

Geschlechtsspezifische Gewalt basiert auf einem sozialen Machtgefälle und einer gesellschaftlichen Rollenzuweisung. Das Gewaltschutzgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung) ist am 01. Januar 2002 in Kraft getreten. Den Gesetzestext können Sie im Internet herunterladen.

Das Gewaltschutzgesetz regelt:

  • Die Wegweisung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung
  • Die Wohnungsüberlassung für Betroffene mit ihren Kindern
  • Die Möglichkeit von Schutzanordnungen und Eilschutzanordnungen (einstweilige Verfügung) die dem Täter ein Betretungsverbot, ein Näherungsverbot und/oder ein Kontaktverbot auferlegen können.

Der Hessische Präventionsrat arbeitet an der Umsetzung eines Landesaktionsplanes, damit das Bundesgesetz erfolgreich und koordiniert in Hessen umgesetzt werden kann.

Netzwerk Gewaltschutz

Netzwerk Gewaltschutz – Prävention und Schutz gegen häusliche und sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Netzwerk bündelt, strukturiert und verankert die professionellen kommunalen Hilfesysteme gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Vertreterinnen und Vertreter aus den unterschiedlichsten Institutionen verfolgen gemeinsame Ziele in den Bereichen Prävention, Intervention, Vernetzung, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Organisationen des Netzwerkes mit Profilen

Auftraggeber des Netzwerkes sind Jochen Partsch -  Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt, Klaus Peter Schellhaas - Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg  sowie Gosbert Dölger - Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Südhessen.
Die Steuerung und Koordination der Netzwerkaktivitäten obliegt der Geschäftsführung. Diese besteht aus der Leiterin der Abteilung für Chancengleichheit im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Leiterin des Frauenbüros der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  Organigramm 
In den verschiedenen Arbeitskreisen des Netzwerkes arbeiten mit:
Deutscher Kinderschutzbund Darmstadt e.V., Diakonisches Werk Da-Di, Täter-Opfer-Ausgleichvermittlungsstelle, Frauen helfen Frauen e.V. Dieburg, Frauenhaus Darmstadt, Frauen-Räume Fachberatungsstelle des Frauenhauses Darmstadt, Interkulturelles Büro und Jugendamt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg, Polizeipräsidium Südhessen, pro familia e.V., Sozial-pädagog. Kooperationsstelle Stadt Griesheim, Wildwasser Darmstadt e.V.

Daten - Zahlen -  Fakten
Anlässlich des 25. Novembers stellt das Netzwerk Gewaltschutz alljährlich die neuesten Fakten zum Thema Gewalt und Informationen dazu für Sie zusammen. Die aktuelle Ausgabe dieser Informationen finden Sie hier

Leitlinien für die institutionelle Kooperation

Leitlinien für die institutionelle Kooperation bei der Vermutung von sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen - vom Februar 2011
Schutz und Hilfe für Opfer von sexualisierter und/ oder häuslicher Gewalt zu gewähren und auch die Täter nicht aus dem Blick zu verlieren, gehört zu den anspruchsvollen Aufgaben, denen sich die regionalen Fachberatungsstellen des Deutschen Kinderschutzbundes Darmstadt e.V., Wildwasser Darmstadt e.V., Frauen helfen Frauen e.V. Beratungsstelle des Frauenhauses Dieburg, Frauen-Räume Fachberatungsstelle des Frauenhauses Darmstadt, Pro Familia Darmstadt sowie der Städtische Sozialdienst der Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Abteilung Jugendhilfe des Landkreises Darmstadt-Dieburg gegenüber sehen.
Die nun erarbeiteten und veröffentlichten Leitlinien haben wir als hier für Sie bereitgestellt.

Veröffentlichungen zum Thema Gewaltschutz