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23.5.2012

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Chancengleichheit

Standort:
Kreishaus Darmstadt
Trakt 3 - 2. Stock

Telefon:
(06151) 881-1042
(06151) 881-1044
Telefax:
(06151) 881-1045
E-Mail:
frauenbuero(at)ladadi.de

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und der Frauenförderplan

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz gibt den Frauenbeauftragten seit 1994 zahlreiche Gestaltungs- und Kontrollinstrumente zur Hand, um im öffentlichen Dienst aktiv die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen, Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen und bestehende Unterrepräsentationen von Frauen zu beseitigen.

Zum 1. Januar 2007 wurde das Hessische Gleichberechtigungsgesetz novelliert und hat einige Verbesserungen gebracht. Unter anderem hat die Frauenbeauftragte jetzt einen Überwachungs- und Unterstützungsauftrag bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts nach Maßgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg ist für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 gültig. Er verpflichtet die Dienststelle zur beruflichen Förderung von Frauen mit Zielvorgaben, bis die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Positionen des öffentlichen Dienstes erreicht ist. Verbindlicher Bestandteil des Frauenförderplanes sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Aufwertung von Tätigkeiten an frauentypischen Arbeitsplätzen.

Die Dienststelle ist verpflichtet, jährlich über die Maßnahmen im Frauenförderplan zu berichten:

Elternzeit und Teilzeit

Das Elternzeitgesetz aus dem Jahre 2001 hat die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf um einiges verbessert. Väter sind jetzt gefordert - denn bisher nahmen Väter kaum ihren Anspruch auf Elternzeit wahr. Das Gesetz bietet eine neue Möglichkeit zu einem intensiverem Zusammenleben von Vätern und Kindern; aktive Väter sammeln neue Erfahrungen und erweitern ihre soziale Kompetenzen.

Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit 
Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge...
Weitere Gesetze und Bestimmungen für den öffentlichen Dienst...

Eine Broschüre zum Elterngeld und zur Elternzeit stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung und kann in unserem Büro angefordert werden.

Die Kreisverwaltung informiert ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbweiter mit einer eigenen Elternzeitbroschüre. "ElternZeit - VaterZeit & MutterZeit" informiert über Schwangerschaft und Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, beruflicher Kontakt während der Elternzeit und Berifstätigkeit mit Kind. Männer und Väter werden besonders angesprochen durch eigene Artikel.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Thema in jedem Betrieb und in jeder Verwaltung. Wir wissen, dass es an Arbeitsplätzen, an denen Frauen und Männer zusammenarbeiten, sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen gibt. Wir wissen auch, wie negativ sich diese sowohl auf die Betroffenen als auch auf den Betrieb und die Verwaltung insgesamt auswirken. Bekannt ist zudem die hohe Dunkelziffer, weil die Betroffenen aus Scham oder Angst vor negativen Konsequenzen nicht wagen, das Problem öffentlich anzusprechen. Dem muss entgegengewirkt werden.

Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die bisher einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und das Beschäftigtenschutzgesetz außer Kraft gesetzt und regelt die Thematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz als einen Teil des Schutzes vor Benachteiligung und Belästigung selbst. Somit bietet das AGG den gesetzlichen Rahmen für Betroffene.

Dieses Gesetz ist in Betrieben und Verwaltungen an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein "Kavaliersdelikt" oder eine Privatsache der Betroffenen. Wenden Sie sich an ihre Betriebsrätin in Ihrem Betrieb oder an Ihre Frauenbeauftragten in Ihrer Verwaltung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kreisverwaltung werden durch eine Broschüre über das Thema ausführlich informiert.

Mobbing

Ein Faltblatt informiert über das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“. Tipps zum Vertiefen des Themas gibt eine Literaturliste. Bei Beratungsstellen in der Region können Betroffene sich Hilfe holen.