- Arbeitsmarkt.
- Familie, Kinder und Jugend.
- Frauen und Chancengleichheit.
- Senioren.
- Menschen mit Behinderungen.
- Besondere Lebenslagen.
- Migration und Integration.
- Aufenthalt.
- Einbürgerungen.
- Zuwanderer und Flüchtlinge.
- Integration.
- Kreisausländerbeirat.
- Kreiskliniken.
- Sozialstiftung.
- Freiwilligen-Agentur.
- Soziale Lage.
Serviceangebote
Infobox
Ordnungs- und Gewerbeamt
Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 1. Stock
Telefon:
(06071) 881-1332
(06071) 881-1333
Telefax:
(06071) 881-1337
E-Mail:
GJV-Amt(at)ladadi.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und zusätzlich
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Einbürgerungen
Einbürgerungen, d.h. die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Folgende Bedingungen müssen in der Regel für eine Einbürgerung erfüllt sein:
- Unionsbürger; Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
- mindestens 8 Jahre Innlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- keine Mehrstaatigkeit; Ausnahme bei EU-Bürgern und Schweizern
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Wer ist zuständig?
Einen Antrag auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen.
Bei Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern, dies sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg zurzeit:
- Bickenbach
- Eppertshausen
- Erzhausen
- Fischbachtal
- Groß-Bieberau
- Messel
- Modautal
- Otzberg
bearbeitet das Landratsamt die Einbürgerungsanträge.
Zuständige Entscheidungsbehörde über die Einbürgerung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Rechtsgrundlage für die Einbürgerung ist das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Die Verwaltungsgebühr für einen Einbürgerungsantrag beträgt 255,00 €.
Formulare und Merkblätter
Folgende Formulare und Merkblätter sind für einen Einbürgerungsantrag auszufüllen und zu beachten:
- Antrag auf Einbürgerung
- Anlage 1 - Unterrichtung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren
- Merkblatt zur Verfassungstreue
- Loyalitätserklärung
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- erforderliche Unterlagen und Nachweise zum Einbürgerungsantrag
Für weitere Informationen stehen unsere Ansprechpartner/ -innen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner/-innen
| Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
|---|---|---|
Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung. | ||
| Standort: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23 | 06071 881- | |
| Frau Helleis Personenstandswesen | 134 | 1250 |
| Herr Kurz Personenstandswesen | 131 | 1334 |

