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23.5.2012

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Zuwanderer und Flüchtlinge

Standort:
Kreishaus Dieburg
Erdgeschoss

Telefon:
(06071) 881-2177
Telefax:
(06151) 881-2204
E-Mail:
integration(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt welche Personen, die nicht über einen festen Aufenthaltsstatus verfügen einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben.  

Im Vergleich zu den Leistungssätzen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II liegen die Regelsätze (siehe unten) deutlich darunter (ca. 35 %).

Personen mit folgenden ausländerrechtlichem Status haben einen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe (Sozialhilfe) nach dem AsylbLG

  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung nach § 60 a AufentG oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Personen
  • Aufentaltserlaubnis gem. § 23 (1) und § 24 wegen des Krieges im Heimatland
    (Hinweis: derzeit werden KEINE entsprechenden Aufenthaltserlaubnisse erteilt)
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (4) Satz 1, (4a), (5) AufentG

Die Abteilung Zuwanderer und Flüchtlinge des Landkreises ist zuständig für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG.
Darüber hinaus ist unser Büro zuständig für die Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften. Im Kreisgebiet gibt es derzeit noch 3 Gemeinschaftsunterkünfte.

Für Personen, die nicht zum o.g. Personenkreis zählen, jedoch finanzielle Hilfe benötigen, ist die Kreisagentur für Beschäftigung bzw. das Sozialamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg zuständiger Ansprechpartner.

Regelsätze nach § 3 AsylbLG

Alter Haushaltsvorstände und Alleinstehende unter 6 Jahre 6-13 Jahre ab 14 Jahre Misch-regelsatz
AsylbLG 224,97€ 132,93€ 178,95€ 199,40€ ---
SGB XII 374,00€ 219,00€ 251,00€ 287,00€ 337,00€

Ansprechpartner/innen für Leistungen nach dem AsylbLG

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung.

Standort:
Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23
06071 881-
Frau Gründl
Wirtschaftliche Hilfe
352180
Frau Pekmezci
Wirtschaftliche Hilfe
342187
Frau Gärtner
Grundsätzliche Angelegenheiten
362193
Frau Penn
Sozialer Dienst: Alsbach, Bickenbach, Erzhausen, Griesheim, Messel, Mühltal, Münster, Ober-Ramstadt, Pfungstadt , Seeheim-Jugenheim, Weiterstadt
292192
Frau Zimmer
Sozialer Dienst: Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen, Fischbachtal, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Modautal, Otzberg, Reinheim, Roßdorf, Schaafheim
282190