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Zuwanderer und Flüchtlinge

Standort:
Kreishaus Dieburg
Erdgeschoss

Telefon:
(06071) 881-2177
Telefax:
(06151) 881-2204
E-Mail:
integration(at)ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Fahrtkosten zu Integrationskursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ist nach § 4 Abs. 3 Integrationskursverordnung (IntV) für die Auszahlung von Fahrtkosten an Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Integrationskursen zuständig:

  1. wenn die Teilnehmenden zu diesen Kursen verpflichtet wurden und SGB II Leistungen erhalten
  2. wenn die Teilnehmenden vom Kostenbeitrag zu den Integrationskursen befreit wurden
  3. wenn die Teilnehmenden zu den Kursen verpflichtet wurden und keine SGB II Leistungen erhalten, können sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten
  4. Spätaussiedler können auch einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten

Der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zum Integrationskurs ist bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes zu stellen.

Unter Vorlage des Bewilligungsbescheides, sowie dem Nachweis der angefallenen Fahrtkosten erfolgt die Auszahlung des Betrages grundsätzlich durch den Träger der Integrationskurse.

Hinweis:
In Fällen, in denen es zu einer Verzögerung des Erstattungsbetrages kommt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Vorausleistung durch die Abteilung Zuwanderer und Flüchtlinge kommen. Dies gilt nur für Teilnehmende, die im Landkreises Darmstadt-Dieburg wohnen. Bitte fragen Sie im Einzelfall nach, ob dies möglich ist.

Wir geben Ihnen gerne Auskunft, bitte kommen Sie unsere Sprechstunde oder rufen Sie uns an.

 

Ansprechpartner/in

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung bzw. der Fachabteilung.

Standort:
Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23
06071 881-
Frau Heist
Rechnungswesen Krankenhilfe
312194
Herr Kunz
Rechnungswesen Krankenhilfe
372048