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Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Fachstelle berät Selbständige mit ALGII-Bezug

14.07.2010

Darmstadt-Dieburg – Nach Auskunft von Rosemarie Lück, Erste Kreisbeigeordnete, verzeichnet die Fachstelle für Selbständige bei der Kreisagentur für Beschäftigung vorzeigbare Erfolge. „Unserer Fachstelle hat durch gezielte Beratung dazu beigetragen, dass 2009 38 Prozent der selbständig Tätigen nicht weiter auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen waren oder in eine Erwerbstätigkeit vermittelt werden konnten“, so die Vize-Landrätin. Die im November 2008 eingerichtete Anlaufstelle ist sowohl für Kunden der Kreisagentur da, die eine Unternehmensgründung in Erwägung ziehen, als auch für diejenigen, die ergänzend zu ihrem unternehmerischen Einkommen Arbeitslosengeld II beziehen müssen.

„Anfang Januar 2009 bezogen 147 Selbständige Arbeitslosengeld II, zum Ende des Jahres stellten nur noch 73 von ihnen einen Antrag. Hinzu kamen 241 Kunden, die erstmals eine Unterstützung beantragten, von denen nach der Beratung nur noch 167 ALG II erhielten“, erläutert Matthias Loeb von der Fachstelle für Selbständige. Bis heute hat der gelernte Steuerfachangestellte rund 500 Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehr Selbständigen nach dem SGB II beraten. Das Spektrum der Branchen ist groß und reicht vom Architekten, Outdoor-Ausrüster und Englischlehrer bis hin zum Imbiss-Stand, Nagelstudio oder Hausmeisterservice. Gründe, noch ergänzendes Arbeitslosengeld II zu beantragen, gibt es viele. Manche Unternehmer befinden sich am Anfang ihres Wirkens und haben noch nicht richtig Tritt gefasst, bei anderen tragen Wirtschaftskrise oder persönliche Rückschläge dazu bei, dass ihr Betrieb derzeit nicht genug abwirft.

Seine Aufgabe sieht Matthias Loeb einerseits darin, Gründungswilligen zu mehr Planungssicherheit zu verhelfen und sie davor zu bewahren, sich in eine Selbständigkeit zu stürzen, ohne die Rahmenbedingungen genau zu kennen. Andererseits erklärt er bereits Selbständigen ALGII-Empfängern, wie sie ihr Einkommen nachweisen müssen und wie es beim Leistungsbezug nach dem SGB II berücksichtigt wird. „Das Problem besteht darin, dass unsere selbständig tätigen Kunden oft zu wenig Kenntnisse über das SGB II besitzen und deshalb eine Gewinnermittlung vornehmen, die sich an dem Einkommenssteuerrecht orientiert“, erklärt Matthias Loeb. Dass das SGB II jedoch nach ganz anderen Kriterien funktioniere, sei den meisten seiner Kunden fremd, hier setze seine Aufklärungsarbeit an. Halbjährlich vereinbart er Termine mit seinen Kunden und geht mit ihnen ihre Prognosen und Gewinnermittlung durch. „Wir schauen dann gemeinsam, ob die Einschätzungen realistisch sind, in manchen Fällen empfehlen wir auch, die Selbständigkeit aufzugeben und als Angestellter zu arbeiten“, so Matthias Loeb. Kunden und Kundinnen, die über einen längeren Zeitraum kein Einkommen, vergleichbar mit dem einer ungelernten Hilfskraft, erwirtschaften, werden vom Fallmanagement auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt begleitet.

„Ziel unserer Fachstelle ist es, dass Selbständige kein Arbeitslosengeld II mehr brauchen“, so Erste Kreisbeigeordnete Lück. Sie sieht in der Fachstelle eine wichtige Dienstleistung dafür. Allein im Juni 2010 wurden 227 Kunden und Kundinnen, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, von der Kreisagentur für Beschäftigung betreut. Davon lagen 25 Prozent bei einem monatlichen Nettoeinkommen über 800 Euro, 43 Prozent verdienten unter 800 Euro und 32 Prozent weniger als 100 Euro. Noch im Jahr 2009 hatten durchschnittlich rund die Hälfte der Selbständigen mit Arbeitslosengeld II-Bezug weniger als 100 Euro Nettoeinkommen zur Verfügung.

jj

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