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Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Standort:
Am Altstädter See 7
64807 Dieburg
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Katastrophenschutz
Was bedeutet eigentlich "Katastrophe"?
"Katastrophe ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind."
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung ist als Untere Katastrophenschutzbehörde zuständig für alle vorbereitenden und abwehrenden Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine wirksame Katastrophenabwehr zu gewährleisten.
Organisation der Katastrophenabwehrleitung
Dem Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) des Landkreises Darmstadt-Dieburg gehören Mitglieder der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfallhilfe sowie Mitarbeiter des Landkreises an. Zur Zeit besteht der KatS-Stab aus 21 Personen, die sich zur Aus- und Fortbildung mehrmals im Jahr treffen. Im Bedarfsfall können weitere Personen aus bestimmten Fachgebieten (z. Bsp. Polizei, Chemie, Bundeswehr, usw.) zur Unterstützung hinzugezogen werden.
Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen/Freistellungen
- für das Fachgebiet Brandschutz
23 Löschzüge (LZ) der Feuerwehr - für das Fachgebiet Gefahrstoff-ABC
2 Gefahrstoff-ABC-Züge (GABCZ) der Feuerwehr
2 Strahlenspürtrupps (StrSpTr) der Feuerwehr - für das Fachgebiet Sanitätswesen
2 Sanitätszüge (SZ) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) - für das Fachgebiet Betreuung
3 Betreuungszüge (BtZ) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) - für das Fachgebiet Bergung/Instandsetzung
3 Technische Züge (TZ) des Technischen Hilfswerks (THW) - für das Fachgebiet Führung
1 KatS-Stab der Landkreisverwaltung
1 Technische Einsatzleitung (TEL-KatS) der Landkreisverwaltung - für das Fachgebiet Information und Kommunikation
1 IuK-Zentrale (IuK-Zt.) der Feuerwehr
1 IuK-Gruppe (IuK-Gr.) der Feuerwehr
Die Stellung des Personals und der Ausrüstung obliegt den Organisationen, die hierbei aber durch Mittel des Bundes, des Landes Hessen sowie des Landkreises unterstützt werden.
"Nicht zur Bundeswehr, kein Zivildienst, ich mach mit im Katastrophenschutz!!" Jungen Wehrpflichtigen steht diese Möglichkeit offen. Durch die Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz gegenüber einer der Trägerorganisationen für mindestens 6 Jahre besteht die Möglichkeit der Freistellung vom Wehr- bzw. Zivildienst.
Ausbildung der Helfer/-innen sowie Katastrophenschutzübungen
Die Ausbildung der Helferinnen und Helfer wird zum größten Teil auf Standortebene durch die Trägerorganisationen durchgeführt. Diese Ausbildung ist der Unteren Katastrophenschutzbehörde durch die Vorlage von zu genehmigenden Dienstplänen nachzuweisen und wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Weitergehende Ausbildung wird durch Lehrgänge auf Kreis-, Landes- und Bundesebene durchgeführt. Zur Überprüfung des Ausbildungsstandes der Einheiten und Einrichtungen in der Praxis werden durch den Landkreis jährlich mindestens 2 große Übungen vorbereitet und durchgeführt.
Aufstellung von Katastrophenschutzplänen
Als organisatorische Grundlage für eine wirksame Katastrophenabwehr ist die Aufstellung des Katastrophenschutzplanes unerläßlich. Dieser ist mit den Nachbarkreisen abgestimmt und wird jährlich fortgeschrieben bzw. aktualisiert. Der ständigen Aktualisierung unterliegt der Alarmplan für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes.
Für bestimmte Ereignisse gibt es zusätzlich u.a. folgende Sonderpläne:
- Kerntechnischer Störfall im KKW Biblis;
- Aufbau und Betrieb einer Notfallstation;
- Alarmplan "Pockenimpfung";
- Alarmplan "Maul- und Klauenseuche";
- Alarmplan "Milzbrand";
- Alarmplan "Vogelgrippe";
- Alarm- und Einsatzplan "Lohbertunnel Mühltal";
- Einsatzkalender "Überörtliche Katastrophenhilfe"

