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8.2.2012

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Fahrerlaubnisbehörde

Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 1. Stock

Telefon:
siehe Ansprechpartner/innen
Telefax:
(06071) 881-1295
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde @ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

Fahrerlaubnisse

In der Bundesrepublik Deutschland ist zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Regel eine Schulung und die Erlangung einer entsprechenden Fahrerlaubnis erforderlich. Das zu Grunde liegende Fahrerlaubnisrecht und die definierten Klassen für

sind EU-weit einheitlich geregelt. Weitere Informationen gibt auch das verantwortliche Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Zur Erteilung, Wiedererteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist ein formeller Antrag notwendig, dem weitere Unterlagen beizufügen sind.