- Fahrerlaubnisse.
- Krafträder und PKW.
- LKW mit und ohne Anhänger.
- Beförderung von Menschen.
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
- Unterlagen.
- Ansprechpartner/-innen.
- Fahrzeugzulassung.
- Verkehr.
- Öffentlicher Personennahverkehr.
- Verbraucherberatung.
- Gewerbewesen.
- Waffen.
- Gesundheitsamt.
- Veterinärwesen.
- Brand- und Katastrophenschutz.
- Darmstadt-Dieburg-Hilfe.
Serviceangebote
Infobox
Fahrerlaubnisbehörde
Übergangsstandort
Ehemaliges Kreispflegeheim
Krankenhausstr. 11b
64823 Groß-Umstadt
Postanschrift
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Fahrerlaubnisbehörde
64276 Darmstadt
Telefon
siehe Ansprechpartner/innen
Telefax
06071 / 881-1295
E-Mail
fahrerlaubnisbehoerde(at)ladadi.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr
Fahrerlaubnisklassen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
L - Zugmaschinen (Mindestalter: 16 Jahre)
Die Klasse umfasst land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis maximal 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis maximal 25 km/h (auch mit Anhänger).
T - Zugmaschinen (Mindestalter: 16 Jahre)
Die Klasse umfasst land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis maximal 60 km/h (auch mit Anhänger). Die Klasse umfasst die Klassen L und M, wobei für 16- und 17-Jährige eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gilt.

