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23.5.2012

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Fahrerlaubnisbehörde

Standort:
Kreishaus Dieburg
Neubau - 1. Stock

Telefon:
siehe Ansprechpartner/innen
Telefax:
(06071) 881-1295
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde @ladadi.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

Fahrerlaubnisklassen für LKW mit und ohne Anhänger

C1 - Kraftwagen (Mindestalter: 18 Jahre)
Zur Klasse C1 zählen alle Kraftwagen mit mehr als 3,5 t und maximal 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, die höchstens über acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz verfügen. Dazu dürfen Anhänger bis maximal 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht bewegt werden. Die Fahrerlaubnis erfordert den Besitz der Klasse B und ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Danach erfolgt eine Erteilung für jeweils längstens 5 Jahre. 

C1E - Kraftwagen der Klasse C1 und Anhänger (Mindestalter: 18 Jahre)
Zusätzlich zu Fahrzeugen der Klasse C1 dürfen Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht geführt werden, sofern der Zug nicht mehr als 12 t zulässiges Gesamtgewicht besitzt. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers muss unter dem Leergewicht des Zugfahrzeuges liegen. Die Klasse schließt die Klasse BE ein und erfordert den Vorbesitz der Klasse C1. Vor Vollendung des 21. Lebensjahres darf keine gewerbliche Güterbeförderung mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich eines zulässigen Anhängers erfolgen. Es erfolgt eine Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach eine Verlängerung für jeweils fünf Jahre.

C - Kraftwagen (Mindestalter: 18 Jahre)
Die Klasse berechtigt zur Führung von Kraftwagen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Darüber hinaus auch zum Bewegen von Anhängern mit maximal 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht. Der Erwerb schließt die Klasse C1 ein und erfordert den Vorbesitz der Klasse B. Vor Vollendung des 21. Lebensjahres darf keine gewerbliche Güterbeförderung mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich eines zulässigen Anhängers erfolgen. Die Klasse wird jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.

CE - Last- und Sattelzüge (Mindestalter: 18 Jahre)
Die Klasse umfasst die Berechtigungen der Klassen BE, C1E, T und erfordert den Vorbesitz der Klasse C. Vor Vollendung des 21. Lebensjahres darf keine gewerbliche Güterbeförderung mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich eines zulässigen Anhängers erfolgen. Die Klasse wird jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.